Wittgenstein. . Vom 1. März bis zum 30. September ist es gesetzlich verboten, Hecken und Gehölze außerhalb des Waldes stark zurückzuschneiden. Dadurch sollen brütende Tiere, insbesondere Vögel, geschützt werden. Christine Grebe vom Gartenbauverein Bad Berleburg erklärt, worauf es zu achten gilt.

„Für uns war es eigentlich schon immer ein ungeschriebenes Gesetz“, sagt Christine Grebe, 1. Vorsitzende des Gartenbauvereins Bad Berleburg. „Als Gartenbauer verstehen wir uns auch als Naturschützer und achten auf die heimische Tierwelt.“

Was für Gärtner selbstverständlich ist, ist seit vier Jahren auch gesetzlich verankert: Der Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen teilt dazu Folgendes mit: Vom 1. März bis zum 30. September ist es gesetzlich verboten, Hecken und Gehölze außerhalb des Waldes stark zurückzuschneiden, um die heimischen Tiere nicht in ihrer Fortpflanzung zu stören.

Falsche Zeit zum Heckenschneiden

„Die Vögel nisten meistens in sogenannten Vogelschutzhecken, die ganz dicht sind. Darin finden sie Schutz“, erklärt Christine Grebe. Wenn diese nun stark beschnitten würden, können Nester zerstört oder freigelegt werden. „Das wollen wir natürlich nicht.“ Außerdem sei das Frühjahr nicht die richtige Zeit, um Hecken zu beschneiden. „Eiben oder Buchsbäume sollte man sowieso nicht vor dem Spätsommer stutzen“, sagt Grebe. „Bis dahin sind die Vögel fertig mit dem Brüten, so dass man sie nicht mehr beeinträchtigt und ruhigen Gewissens zu Werke gehen kann.“

Zum Thema Grünschnitt plant der Gartenbauverein noch eine Informationsveranstaltung.

Wälder vom Gesetz ausgenommen

Laut Landesbetrieb Wald und Holz sind Waldflächen von dem Verbot ausgenommen. Grund dafür ist, dass die Gehölze im Wald im Gegensatz zu denen in Gärten und Städten langjährigen Ruhephasen unterliegen, in denen kein Baum gefällt wird. Somit werden Tiere viel seltener in ihrer sensiblen Fortpflanzungsphase gestört. Darüber hinaus fehlten in Gärten oft die Ausweichmöglichkeiten. In der Stadt seien Hecken und Sträucher deshalb wichtige Inseln für heimische Tiere, besonders für nistende Vögel.

Der Landesbetrieb weist darauf hin, dass es in der Waldbewirtschaftung strenge Regeln zum Artenschutz gibt: „So prüfen Försterinnen und Förster, ob sie die Bäume wie geplant fällen dürfen, ohne dabei bestimmten Tierarten zu schaden. Geht das nicht, bleibt der Baum stehen.“

Eine große Beeinträchtigung für Gärtner ist das neue Gesetz aber nicht. „Meine Rosen und anderen Pflanzen kann ich ja trotzdem weiter pflegen und zurechtschneiden“, sagt Christine Grebe. Auch Obstbäume dürften weiterhin beschnitten werden. „Darin nisten keine Tiere, so dass da keine Gefahr für die Brut besteht.“

Im Allgemeinen gelte für die Gartenbauer, dass sie stets versuchen, im Einklang mit der Natur zu handeln. „Schließlich helfen uns die Vögel ja auch, indem sie das Ungeziefer wegfressen. So ist es nur natürlich, dass wir bei unserer Arbeit schauen, dass alle gut zurechtkommen.“

Wer sich trotzdem unsicher ist oder Fragen zur Pflege seiner Pflanzen hat, kann sich an den Gartenbauverein Bad Berleburg wenden.