Bad Berleburg. . Der Grünschnitt und die Buchsbäume stammen vermutlich aus mehreren Berleburger Haushalten. Das Ordnungsamt der Stadt Bad Berleburg ist eingeschaltet.

  • Das Entsorgen von Gartenmüll in der freien Natur ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Ordnungswidrigkeit
  • Sollte der Verursacher ermittelt werden, muss er mit einem saftigen Bußgeld rechnen
  • Die Stadt Bad Berleburg verweist auf Annahmestellen und kommunale Angebote zur Entsorgung

Erst im August hatte die Westfalenpost in Wittgenstein über illegal entsorgte Grünabfälle in Dotzlar, Oberndorf und Berleburg berichtet; jetzt meldet unser Leser Heinz Hermann Grebe einen weiteren „Fall“. Der Landschaftsgärtnermeister aus Schwarzenau wollte von einem Grundstück an der Bernauer Straße in Bad Berleburg Schnittgut abholen, um es sachgerecht zu entsorgen. Aber das war schwierig.

Denn als Grebe mit seinem Wagen samt Anhänger zu dem Garten fahren wollte, gab es wegen aufgetürmter Büsche und Grünabfälle kaum ein Durchkommen. Wie er schildert, sei „der Weg halb zugekippt“ gewesen. Und: „Mit einem Pkw muss man dicht an der Böschungskante vorbei fahren und aufpassen, dass man nicht abrutscht. Für größere Rettungsfahrzeuge gibt es im Ernstfall kein Durchkommen mehr“. Grebe glaubt, dass solche Situationen „bei einer vernünftigen Grünabfall-Bewirtschaftung durch die Kommunen“ nicht vorkommen würden. Die Biotonne allein sei viel zu klein. Hier sollten die Städte und Gemeinden ihre Systeme einmal überdenken, fordert der Schwarzenau.

Angebote für Bürger bestehen

Unsere Zeitung hat die städtische Pressesprecherin Regina Linde in Bad Berleburg befragt. Generell verweist sie zunächst auf die Biotonne und die Möglichkeit der Kompostierung von Gartenabfall auf eigenen Privat-Grundstücken. Außerdem können Bürger zweimal pro Jahr größere Mengen abholen lassen, und zudem nehmen ja die Abfuhrbetriebe Dickel in Bad Berleburg, Treude in Aue oder Dirks in Schameder Grünabfall gegen Gebühr an. Der spezielle Müllhaufen oberhalb der Bernauer Straße hingegen ist eine andere Geschichte. Aufgrund der Nachfrage unserer Redaktion hat das Ordnungsamt Bad Berleburg vor Ort festgestellt, dass es sich dort um ein privates Grundstück handelt, auf dem Unbekannte ihren Gartenabfall entsorgt haben – ohne Wissen und Zustimmung des Eigentümers. „Aufgrund der Menge stammt das alles wohl nicht nur von einem Verursacher“, mutmaßt Regina Linde. Sie glaubt auch, „dass niemand aus dem Siegerland mit Gartenmüll und auch Buchsbäumchen bis nach Berleburg kommt, um ihn hier abzuladen. Das dürften vermutlich Berleburger gewesen sein, vielleicht sogar mehrere Haushalte ...“

Ordnungswidrigkeit

Diese „wilde Entsorgung“ stelle eindeutig eine Ordnungswidrigkeit dar, die geahndet werden kann, betont Regina Linde. Sollte der Grundstückseigentümer herausfinden, wer der Verursacher war, dürfte eine Strafanzeige gegen ihn recht teuer werden. Abschließend appelliert Linde an die Vernunft der Bürger: „Es will doch sicher niemand fremde Grünabfälle auf seinem Grundstück haben.“