Bad Berleburg. Nach der Aussage des Bewährungshelfers fehlt es dem Angeklagten generell an einer klaren Lebenstruktur, was sich an den Vorstrafen offenbart.
Es war die letzte Warnung, die Strafrichter Torsten Hoffmann am gestrigen Dienstagmorgen im Amtsgericht Bad Berleburg an einen dem Gericht bekannten Wiederholungstäter richtete: „Sie sind sehr knapp vor dem Gefängnis, ab jetzt dürfen Sie sich keinen einzigen Fehler mehr leisten.“
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So erhielt der 31-jährige, vorbestrafte Bad Berleburger wegen Betrugs in zwei Fällen eine siebenmonatige Freiheitsstrafe auf Bewährung. Damit folgte Hoffmann sowohl der Forderung des Verteidigers des Angeklagten als auch Judith Hippenstiel, der Vertreterin der Staatsanwaltschaft. Diese hatte sich mit deutlichen Worten an den Angeklagten gewandt und von der allerletzten Chance gesprochen. Zur Last gelegt wurde dem Bad Berleburger, dass er im Jahr 2019 über zwei Zeiträume von je knapp eineinhalb Monaten Arbeitslosengeld von der Bundesagentur für Arbeit bezogen haben soll, obwohl er jeweils in einem Arbeitsverhältnis stand. Der veruntreute Betrag liegt dabei im dreistelligen Bereich. Diesen Tatbestand räumte der aktuell Arbeitssuchende geständig ein, was Hoffmann ihm im späteren Urteil zu seinen Gunsten anrechnete.
Job in Aussicht
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Nach der Aussage des Bewährungshelfers aus Netphen fehle es dem Angeklagten generell an einer klaren Lebenstruktur, was sich unter anderem an den zahlreichen Vorstrafen wegen Hausfriedensbruch, Betrug, Körperverletzung und Geldwäsche offenbare. Auch die häufigen Jobwechsel und die Arbeitslosigkeit trügen nicht zur Stabilität bei dem 31-Jährigen bei, führte der Bewährungshelfer weiter aus. Dennoch sei ein vorsichtiger, positiver Trend zu erkennen, leistete der Angeklagte seine aus früheren Verfahren noch offenen 350 Sozialstunden zuletzt ohne großartige Beschwerden der jeweiligen Einrichtungen vorschriftsmäßig ab.
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Zudem, so berichtete es der Angeklagte selber, habe er am späten Nachmittag noch ein Vorstellungsgespräch und somit einen Job in Aussicht. Bei einer Verurteilung ohne Bewährung hätte sich diese Chance dann erledigt, ergänzte sein Verteidiger. Bauchschmerzen bereitete Hippenstiel allerdings die Tatsache, dass die letzte Verurteilung wegen Betrugs aus dem Jahr 2019 auch schon auf Bewährung ausgestellt war und der Angeklagte aus den Fehlern der Vergangenheit scheinbar nichts gelernt habe.
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Der Angeklagte zeigte sich einsichtig. „Ich habe ein Problem in meinem Kopf, denn fachlich habe ich eigentlich alles, um einen Job zu bekommen, das hat mir auch das Jobcenter bestätigt.“ Konkret heißt das, dass der Angeklagte ein guter Schüler war und mehrere berufliche Fachscheine hat, doch wenig Durchhaltevermögen im Berufsleben an den Tag legt. Sollte das Vorstellungsgespräch für den Angeklagten erfolgreich verlaufen, müsste er aber genau das zukünftig aufbringen. Denn in den kommenden zwölf Monaten muss er nun zusätzlich noch 500 Sozialstunden leisten und darf sich in den nächsten fünf Jahren keine weitere Rechtswidrigkeiten mehr leisten.