Bad Berleburg. „Ich bin unschuldig. Das war mein Bruder. Und der ist auf der Flucht“, hatte der Angeklagte mehrfach beteuert.

War er nur vertrauensselig oder ist er ein schlichter Betrüger? Diese Frage werden die nächsten drei Jahre klären. In dieser Bewährungszeit muss ein 29-Jähriger Mann aus Bad Berleburg straffrei bleiben. Sonst muss er eine zweimonatige Haftstrafe antreten. Wenn er nicht ins Gefängnis möchte, kommt noch die fristgerechte Zahlung einer Geldbuße von 500 Euro sowie das Ausgleichen des Schadens hinzu, der durch die Betrügereien bei einem Kleinanzeigenportal im Internet entstanden ist.

Schuldzuweisung

„Ich bin unschuldig. Das war mein Bruder. Und der ist auf der Flucht“, hatte der Angeklagte mehrfach beteuert. Einer Verurteilung konnte er aber nicht entgehen. Denn am Ende hatte sich der ursprüngliche Vorwurf des Internebetruges aufgrund der unterschiedlichen Einlassungen und der vorliegenden Beweise zum Vorwurf der Geldwäsche gewandelt.

Der Bad Berleburger soll in drei Fällen WMF-Besteck-Sets zum Kauf angeboten, das Geld kassiert und später die Ware nicht versendet haben. Am 5. Februar kassierte er dafür 550 Euro. Am 12. Februar waren es 250 Euro und einen Tag später 175 Euro. Immer hätte er das Geld am gleichen Tag auch in bar abgehoben. Zudem habe er gar keine Konten bei Kleinanzeigenportalen, versicherte der Angeklagte. Sein Bruder indes habe sein Konto für die Betrügereien benutzt. „Der hat mich schon drei-, viermal reingeritten“. Er habe aber inzwischen mit einem der Betrugsopfer telefoniert und die Rückzahlung von 250 Euro angekündigt. Der als Zeuge geladene Maschinenschweißer aus Aachen hat aber nach wie vor weder Besteck-Set noch Geld erhalten.

Kontoführung

Noch hellhöriger wurden Amtsrichter Torsten Hoffmann und Amtsanwalt Stefan Buhl, als der Angeklagte erzählte, dass er von arabischen Flüchtlingen angesprochen worden sei. Er habe diesen dann sein Konto angeboten, damit ihnen ihre Angehörigen Geld für einen Anwalt überweisen konnten. Das Geld habe er dem ihm bislang Unbekannten anschließend auch in bar ausgehändigt. Amtsanwalt Buhl schwenkte deshalb auch auf den Geldwäschevorwurf um und warf dem Angeklagten „grobe Unachtsamkeit“ im Umgang mit seinem Konto vor. Bei seinen einschlägigen Vorstrafen habe er sowohl beim Verhalten seines Bruders als auch bei den fremden Flüchtlingen vermuten können, dass dies illegales Geld sei, dass dem Zugriff der Strafverfolgungsbehörden entzogen werden solle.