Bad Berleburg. Mann aus Bad Berleburg musste sich wegen achtfachen Betrugs vor Gericht verantworten. Er gab seinen psychisch labilen Zustand als Auslöser an.
Betrug in gleich acht Fällen: Weil ein 27-jähriger Mann aus Bad Berleburg im April mehrere Eintrittskarten zu Fußballspielen des Bundesligisten „Eintracht Frankfurt“ online verkauft hatte ohne diese jedoch jemals besessen oder verschickt zu haben, wurde er am Dienstag zu einer zehnmonatigen Bewährungsstrafe verurteilt.
Psychisch labil
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„Ich befand mich zu dieser Zeit in einer sehr schwierigen Phase. Ich hatte alles aufgegeben, keine Lust und keinen Lebenswillen mehr“, so der Angeklagte vor Gericht. Im Februar dieses Jahres hatte sich seine Frau von ihm getrennt, die gemeinsamen Kinder – 4 und 7 Jahre alt – leben seitdem bei ihr. Zwei Monate später begab sich der 27-Jährige in eine stationäre Behandlung in der Klinik für Psychiatrie in Siegen-Weidenau. Hier soll er via Handy die Eintrittskarten für die Eintracht-Spiele bei Facebook zum Verkauf ein gestellt haben. „Mein Kopf war einfach nur voller Scheiße“, versuchte sich der Angeklagte, der ohne Verteidigung erschienen war, zu rechtfertigen.
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Er gab seinen „Fehler“ zu und erklärte sich bereit, „jeden Cent“ an die Geschädigten zurückzahlen zu wollen. Das hatte er allerdings schon Ende Mai dem Polizeibeamten mitgeteilt, der die Anzeigen wegen Betrugs aufgenommen hatte. Bis jetzt hat der Angeklagte jedoch nichts von den insgesamt 320 Euro an die insgesamt acht Geschädigten zurückgezahlt.
„Jeder hat im Leben mal schwierige Zeiten. Was einen allerdings dazu veranlasst solche Straftaten zu begehen, versteh ich einfach nicht“, sagte Oberamtsanwältin Judith Hippenstiel. Mit insgesamt acht Anklagen könne das Verfahren als gewerbsmäßiger Betrug eingestuft werden – eine Straftat, die Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren vorsehe. „Das Vorgehen stellt eine hohe Dreistigkeit dar“, betonte Richter Torsten Hoffmann in seiner Urteilsbegründung, an der am Ende eine zehnmonatige Bewährungsstrafe mit einer Bewährungszeit von drei Jahren stand.
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Letztendlich spreche für den Angeklagten eine positive Sozialprognose – er hat ein gesichertes Einkommen und möchte seine psychischen Probleme nun auch mit einer ambulanten Therapie angehen – sowie die Tatsache, dass die einzelnen Schäden nicht besonders hoch seien. Zusätzlich muss der 27-Jährige eine Geldbuße in Höhe von 1500 Euro zahlen und die entstandenen Schäden bis Mitte Januar 2020 begleichen.