Bad Berleburg/Bad Laasphe. Zusammen mit seinem Bruder (23) hatte der 32-Jährige Hauptangeklagte Autoteile im Internet angeboten, kassiert und die Ware nicht verschickt.

Betrug in sechs Fällen — davon zwei gemeinschaftlich: Wegen dieser Vergehen verurteilte das Amtsgericht Bad Berleburg einen 32-jährigen Bad Laaspher zu einer einjährigen Freiheitsstrafe auf Bewährung. Außerdem ist er dazu verpflichtet, 250 Sozialstunden abzuleisten. Für seinen mit angeklagten jüngeren Bruder ging die Sache glimpflicher aus: Richter Torsten Hoffmann stellte das Verfahren gegen ihn wegen Betruges in drei Fällen, davon zwei gemeinschaftlich, nach langer Beweisaufnahme ein.

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Das Vorstrafenregister des 23-jährigen Bad Laasphers bleibt also weiterhin leer. Er muss lediglich eine Geldbuße in Höhe von 2500 Euro an den heimischen Jugendförderverein zahlen.

Online-Kleinanzeigen

Die angeklagten Brüder, insbesondere der ältere der beiden, sollen im Zeitraum April bis Oktober 2019 diverses Autozubehör und ein Smartphone auf einem Kleinanzeigen-Portal und anderen Plattformen im Internet verkauft haben, Geld kassiert haben — und am Ende die Ware nie verschickt haben. Teilweise bezahlten Käufer 800 Euro für Felgen oder Autoreifen. Der gesamte wirtschaftliche Schaden, den die Brüder dabei verursacht haben sollen, liegt bei rund 3500 Euro.

Teilgeständnis

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„Ja, diese Geschäfte gab es“, äußerte sich der 32-Jährige zu Anfang. Doch auf diese Aussage folgten viele Abers: einiges sei ein Missverständnis gewesen, zusätzlich habe es zu der Zeit der angeklagten Betruge einen Todesfall in der Familie gegeben und sein Sohn habe zwischenzeitlich im Krankenhaus gelegen. Jemanden absichtlich betrügen — das habe er laut eigener Aussage nicht gewollt.

Sein Bruder habe ihm ab und an geholfen, wenn er Artikel im Internet verkaufen wollte. Außerdem war ein Teil des erwirtschafteten Geldes auf das Konto des 23-Jährigen geflossen. Grund dafür sei gewesen, dass dem 32-Jährigen zeitweise kein eigenes Konto zur Verfügung gestanden habe.

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In den vergangenen zwei Wochen habe der jüngere Bruder den Schaden (circa 1500 Euro), für den er mit verantwortlich gewesen war, bei den Betroffenen beglichen.

Rechtfertigung

Eine ganze Weile versuchte sich der 32-jährige Bad Laaspher vor Gericht sein Handeln zu verteidigen. Nach langen Diskussionen wurde dann schließlich aus einem „ich habe niemanden betrogen“ ein „ich sehe es ein“. Nicht zuletzt weil Richter Torsten Hoffmann kurz davor gewesen war, das Verfahren auszusetzen und alle Geschädigten als Zeugen zu einem neuen Termin zu laden.

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Im Falle einer Verurteilung wäre dies für den Angeklagten aber sehr teuer gewesen — denn die sieben Betroffenen aus der ganzen Bundesrepublik hätten für die Verhandlung weite Wege auf sich nehmen müssen.

Entschuldigung

„Das war Schlampigkeit von uns beiden. Es tut mir von ganzem Herzen leid. Es wird nicht nochmal vorkommen“, so der 32-jährige einschlägig Vorbestrafte.

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„Dass sie es am Ende doch eingesehen haben, rettet ihnen den Kopf“, weiß Judith Hippenstiel. Für eine Freiheitsstrafe ohne Bewährung habe nicht mehr viel gefehlt.

Richter Hoffmann ordnete die „krummen Geschäfte“, so sein Wortlaut, schon fast als erwerbsmäßige Betrüge ein. „Letztlich reichen die Voraussetzungen aber für einen einfachen Betrug“, erklärte er.

Vorstrafenregister

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Im Jahre 2008 wurde der Angeklagte erstmals wegen Fahrens Ohne Fahrerlaubnis straffällig. Bei dem einen Mal sollte es nicht bleiben: Insgesamt musste er sich bereits wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis in über zehn Fällen vor Gericht verantworten.

Außerdem saß der Mann bereits schon drei Mal wegen Betruges vor Gericht.

Von 2013 bis 2019 lebte der zweifache Vater straffrei.