Bad Berleburg. . Der Angeklagte hatte sein Bankkonto für die Internetbetrügereien seines flüchtigen Bruders hergegeben. Dafür muss er jetzt büßen.
Weil er geständig ist und aktuell auch eine gute Zukunftsprognose mit einem Arbeitsplatz vorweisen kann, ist ein 30-jähriger Bad Berleburger vom Amtsgericht Bad Berleburg wegen Geldwäsche in drei Fällen zu einer siebenmonatigen Haftstrafe auf Bewährung und einer Geldbuße von 1500 Euro verurteilt worden. Außerdem muss er den bislang entstandenen Schaden von 1150 Euro schnell ausgleichen.
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Der mit Haftbefehl gesuchte Bruder des Angeklagten soll zwischen Februar und Mai in drei Fällen ein Besteckset auf einem Kleinanzeigenportal im Internet angeboten und verkauft haben. Das Besteck wurde aber trotz sofortiger Zahlung durch die Käufer nie verschickt. Der 30-jährige Angeklagte hatte sein Bankkonto für die Betrügereien seines Bruder zur Verfügung gestellt, das Geld abgehoben und dem Bruder oder Strohmännern ausgehändigt. Der Schaden liegt bei insgesamt 1150 Euro. Kurioserweise war der Angeklagte bereits im Oktober 2018 wegen einer gleich gelagerten Tat vom Amtsgericht zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Die nun verhandelten Fälle lagen aber vor dieser Verurteilung, so dass kein Verstoß gegen die Bewährungsauflagen vorliegt.
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Der Mann gab die ihm von der Staatsanwaltschaft zu Last gelegten Taten zu und konnte auch schon auf Kontoauszüge vorweisen, dass er begonnen hat, die Schäden wiedergutzumachen. Das werteten Staatsanwaltschaft und Gericht positiv. Negativ gewichtet wurden einschlägige Vorstrafen wegen Betruges. Am Ende steht nun eine Gesamtfreiheitsstrafe samt Geldbuße und die Ankündigung, dass der entstandene Sachaschaden vom Konto des Verurteilten eingezogen wird.