Erndtebrück/Bad Berleburg. . Eine bereits mehrfach vorbestrafte 37-Jährige aus Erndtebrück wurde wegen Raubes eines Portemonnaies zu 15 Monaten Haft auf Bewährung verurteilt.

  • 37-Jährige raubte älterer Dame Portemonnaie
  • 15 Monate Haft auf Bewährung
  • Herionabhängige absolvierte bereits Suchttherapie

Das Berleburger Schöffengericht ließ gerade nochmal Gnade vor Recht ergehen. Zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monate, ausgesetzt zur Bewährung, wurde eine 37-Jährige wegen Raubes verurteilt. Die Bewährungszeit beträgt dabei vier Jahre.

Die zweifache Mutter hatte am 22. Februar dieses Jahres einer 64 Jahre alten Dame wenige Meter vor einer Bank-Filiale auf der Berleburger Poststraße ihre Geldbörse unter Einsatz von größeren körperlichen Anstrengungen entwendet. Dabei schubste sie die Geschädigte unabsichtlich gegen deren Auto. Drei Passanten wurden auf die Szenerie aufmerksam und verfolgten die flüchtende Angeklagte in ein Gebüsch, wo sie dann von dem Trio festgehalten wurde. Die zweifache Mutter versuchte zu fliehen – und wehrte sich unter anderem mit einem Fußtritt. Sie weigerte sich allerdings, das geraubte Portemonnaie herauszugeben und ließ es erst auf dem Weg zur Polizeiwache fallen.

Drogensucht als Antrieb

Tatsächlich war die Täterin, deren Großeltern und ihr jüngerer Sohn weiterhin in Erndtebrück leben, zum Tatzeitpunkt schwer suchtkrank. Sie war schon seit Jahren in hohem Maße heroinabhängig, lebte schwer verschuldet von Sozialleistungen und brauchte Geld für weitere Betäubungsmittel, um ihre Entzugserscheinungen zu bekämpfen.

Zudem hat sie nach einigen Diebstählen sowie der Mitwirkung an einem Computer-Betrug bereits mehrere Einträge im Strafregister und wurde noch im Januar 2016 zu einer Freiheitsstrafe von elf Monaten auf Bewährung verurteilt.

Nach dem Tathergang im Februar begab sich die Frau auf eigene Motivation hin in eine Entzugsklinik. Der halbjährige stationäre Aufenthalt dort endet planmäßig in der kommenden Woche, danach will die gebürtige Bielefelderin nach Wattenscheid in ein Ambulant betreutes Wohnen ziehen. Als stark strafmildernd bewertete das Schöffengericht unter Vorsitz von Torsten Hoffmann die Ausführungen der Bewährungshelferin Rebekka Kleinsorge. „Die Angeklagte setzte sich von Therapiebeginn an sehr offensiv und reflektiert mit ihrer Situation auseinander und hat in den vergangenen Monaten viele positive Veränderungen erreicht“, erklärte sie.

Aufgrund der „massiven Verhaltensunterschiede von heute im Vergleich zum Tatzeitpunkt“ (Zitat Kleinsorge) sah das Gericht von einer härteren Strafe ab und setzte auch diese Sanktion „trotz einiger Bedenken“, wie es Richter Hoffmann ausdrückte, noch einmal zur Bewährung aus. Aber: Im November erwartet die 37-Jährige ein weiteres Verfahren wegen eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz.