Erndtebrück. In seltener Einmütigkeit fordern alle im Erndtebrücker Gemeinderat vertreten Parteien eine Steuerbefreiung für Jagdhunde. Das sind die Gründe:
Sie sind die treuesten Freunde des Menschen, heißt es. Aber Hunde sind nicht nur zum Streicheln da. Sie können auch Blinden helfen, Herden zusammentreiben oder bei der Jagd gute Dienste leisten. Während aber Blindenhunde in der Gemeinde Erndtebrück von der Hundesteuer befreit sind, müssen Jäger für ihre Vierbeiner zahlen. Noch zumindest.
Das sagt die Politik
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In seltener Einmütigkeit fordern alle im Erndtebrücker Gemeinderat vertreten Parteien eine Steuerbefreiung für Jagdhunde. Das geht aus einer Vorlage für den Haupt- und Finanzausschuss der Gemeinde hervor. Der Antrag auf Steuerbefreiung ist von allen vier Fraktionsvorsitzenden, Tim Saßmannshausen (SPD), Heinz-Josef Linten (CDU), Heinz Georg Grebe (FDP) und Matthias Althaus (UWG) unterschrieben. In dem Papier heißt es: „Die Fraktionen schließen sich der Argumentation des Hegerings an, wonach zur Reduzierung überhöhter Wildbestände, und hier besonders überhöhter Schwarzwildbestände, die Jägerschaft Unterstützung benötigt. Die Fraktionen sehen in der Befreiung von der Hundesteuer ein probates Mittel, die Arbeit der Jäger zu fördern.“
Knapp 200.000 Euro Hundesteuer
Für unsere Stadtportraits hat die Redaktion zuletzt 2018 die Zahl der angemeldeten Vierbeiner in Wittgenstein ermittelt.
2018 zählte Bad Berleburg 1332 Hunde und 1197 Hundebesitzer. Die damals veranschlagte Hundesteuer lag bei 100.000 Euro im Jahr.
Im Stadtportrait 2018 waren es in Bad Laasphe 761 Hunde. Die Stadt generierte daraus 71.000 Euro Steuer-Einnahmen.
In Erndtebrück wurden 2018 402 Tiere registriert. Das Steueraufkommen lag damals in der Edergemeinde bei 28.140 Euro jährlich.
Ein Satz fehlt allerdings im Antragspapier. Die CDU-Fraktion hatte sich dafür eingesetzt, dass diese Steuerbefreiung auf fünf Jahre befristet sein solle. Das bestätigte der Fraktionsvorsitzende, Heinz-Josef Linten auf Nachfrage. Nach fünf Jahren solle ein Überprüfung stattfinden. Auch wenn dies im aktuellen Papier für die Sitzung nicht enthalten sei, werden die Befristung Bestandteil des Beschlusses sein.
Das sagen die Jäger
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Im Gespräch mit der Redaktion erläutert der Vorsitzende des Hegeringes Erndtebrück, Peter Benfer, dass es nicht um eine pauschale Vergünstigung für die Halter von Jagdhunderassen gehen. Der Rahmen für die Steuerbefreiung sei eng gestrickt: „Es geht um jagdlich geführte Hunde, die auch eine Brauchbarkeitsprüfung absolviert haben.“ Das seien aktuell keine zehn Tiere in der Gemeinde.
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Karl-Friedrich Müller, 2. Vorsitzender des Hegerings, sagt zu den Hintergründen: „Die Afrikanische Schweinepest ist auf dem Vormarsch. Wir müssen verstärkt auch Sauen bejagen. Dafür braucht man Hunde zum Aufstöbern der Tiere, bei Drückjagden oder auch zur Nachsuche.“ Müller und Benfer wünschen sich eine Gleichstellung der Gebrauchshunde für jagdliche Zwecke mit den Tieren, die Menschen aufgrund von medizinischen Indikationen als Begleithunde dienen und deshalb steuerfrei sind. Vergleichbare Regelungen gebe es bereits in Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg.
Aktuelle Steuersätze
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Zuletzt angepasst worden ist die Hundesteuersatzung der Gemeinde im Jahr 2016. Damals wurden die allgemeinen Steuersätze um fünf Euro für den ersten Hund angehoben.
Der ersten Hund kostet 70 Euro.
Bei zwei Tieren zahlt man je Hund 90 Euro.
Ab dem dritten Hund werden pro Vierbeiner 110 Euro fällig.
Kampfhundkontroverse
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Eine damals zunächst angeregte Kampfhundesteuer von 800 Euro pro Tier und Jahr kam so nicht zustande. Stattdessen einigte sich die Politik 2016 darauf, Welpen bestimmter Rassen bis zu einer Wesensprüfung nach dem 18. Lebensmonat normal zu besteuern.