Wittgenstein. .
Es klingt nach Ungleichbehandlung und Hundeliebhaber wird es definitiv nicht freuen: Wer einen neuen Schäferhund, Labrador oder Boxer beim Ordnungsamt seiner Heimatkommune anmelden will, wird künftig dafür auch über die jährliche Hundesteuer hinaus einmalig zur Kasse gebeten.
25 Euro werden für eine Erstanmeldung eines großen Vierbeiners jetzt landesweit fällig. Die Erstanmeldung eines kleinen Hundes, zum Beispiel eines Jack Russel oder eines Dackels, bleibt dagegen kostenfrei. Hintergrund ist die neue Verwaltungsgebührenordnung des Landes NRW, die seit dem 28. Januar Gültigkeit hat.
Kein Spielraum
Gibt es einen Spielraum oder eine Hintertür? Nein! „Wir sehen diese Gebührenordnung als verpflichtend an und werden die 25 Euro künftig auch bei Anmeldungen von großen Hunden einziehen“, macht die Sprecherin der Stadt Bad Berleburg, Regina Linde, deutlich. Bislang wurde die neue Gebührenordnung in Berleburg aber noch nicht angewendet, denn seit dem Stichtag hat es noch keine Neuanmeldungen gegeben.
Große Reichtümer kann die Stadt mit der Neuregelung auch nicht erwarten: 1334 steuerpflichtige Hunde sind mit Stichtag 1. März 2015 hier gemeldet. 1308 waren es zum 1. März 2014 und in dieser Zahl sind sowohl kleine als auch große Hunde erfasst.
Was ist ein großer Hund?
Ein Hund gilt nach Paragraf 11 des Landeshundegesetzes NRW dann als „groß“ , wenn er ausgewachsen eine Widerristhöhe von mindestens 40 Zentimetern oder ein Gewicht von mindestens 20 Kilogramm erreicht. Das nennt der Fachmann die 40/20-Regelung.
Bestimmte Rassen wie Golden Retriever gehören grundsätzlich zu dieser Kategorie.
Ist zum Beispiel bei Mischlingswelpen anfangs unklar, wie groß das Tier wird, verschiebt sich die Entscheidung um ein paar Monate.
Auch die Stadt Bad Laasphe hat bislang noch keine Hunde-Neuanmeldungen verzeichnet, weiß Ordnungsamtsleiter Jürgen Pospichal. Aber auch der Laaspher macht klar: „Wir werden die Gebühr einziehen“. An der Lahn sind derzeit 848 große und kleine Vierbeiner steuerpflichtig gemeldet. Die Zahl ist aber stabil.
Gebühren und Papiere wichtig
Auch die Gemeinde Erndtebrück macht deutlich: „Da es sich hier um eine gesetzliche Vorgabe handelt, wird die Gemeinde Erndtebrück diese auch anwenden müssen.“ In Erndtebrück sind insgesamt 453 Hunde gemeldet. Davon waren mit Stichtag 31. Dezember 2014 297 Tiere große Hunde im Sinne des Landeshundegesetzes.
Wer einen großen Hund lieber hat als einen kleinen, der muss aber nicht nur tiefer in die Tasche greifen. Die Auflagen umfassen eine Haftpflichtversicherung für den Hund, einen Identifizierungschip sowie einen Sachkundenachweis des Hundehalters.
Eine Anmeldepflicht für Hunde gilt ohnehin, unabhängig von der Größe des Tieres. Wer seinen Vierbeiner nicht anmeldet, um beispielsweise die Hundesteuer zu „sparen“, begeht eine Ordnungswidrigkeit und wird dafür auch bestraft.