Siegen/Witten. . Das Landgericht Siegen verurteilt Christophe K. (30) zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren. Im Maßregelvollzug soll er sich einer Therapie unterziehen. Das Gericht sieht es als erwiesen an, dass der Mann im Juli 2013 eine Frau aus Siegen vergewaltigt hat. Auch das Risiko, sie mit HIV zu infizieren, war er eingegangen.
Ruhig nimmt Christophe K. das Urteil entgegen. Er verbirgt das Gesicht hinter seinen Händen, atmet schwer. Die Kammer hat den 30-Jährigen zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren verurteilt, die er in einer Entziehungsanstalt absitzen muss. Das Gericht sieht es als erwiesen an, dass er am 16. Juli 2013 eine Frau (21) aus Siegen vergewaltigt hat. Die Vergewaltigung ergeht in Tateinheit mit einer versuchten schweren Körperverletzung, da K. seinem Opfer verschwiegen hat, dass er HIV positiv ist.
In Untersuchungshaft
Auf die Gefahr hin, dass Christophe K. untertauchen könnte, sitzt er bereits seit Januar 2014 in Untersuchungshaft in Dortmund. Er hatte sich zuvor nach Berlin abgesetzt, lebte dort in einer besetzten Schule. „Wir haben hier in der Hauptverhandlung viele Gesichter des Angeklagten kennengelernt“, sagt die Vorsitzende Richterin Sabine Metz-Horst bei der Urteilsverkündung. Diese wurden vor allem in der vergangenen Sitzung deutlich, in der das psychologische Gutachten über den Angeklagten vorgestellt und die Plädoyers gehalten wurden.
Kindersoldat im Bürgerkrieg in Sierra Leone
Der Mann aus Witten schrie Staatsanwalt Markus Rau an, nachdem der eine fünfjährige Freiheitsstrafe gefordert hatte. Die Verhandlung musste unterbrochen werden. 90 Minuten zuvor hatte er unter Tränen seine traumatische Kindheit in Guinea geschildert. Er sei ganz allein, sagte er. Seinen Vater habe er nie kennengelernt, seine Mutter starb früh. Er wuchs bei der Schwester seiner Oma auf, als diese jedoch auch starb, lebte er beim Onkel. Mit 15 Jahren wurde er gezwungen, als Kindersoldat im Bürgerkrieg in Sierra Leone zu kämpfen.
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Sechs Monate habe er ausgehalten, dann sei er abgehauen. Zurück zum Onkel. „Doch der hat gesagt, dass ich verschwinden soll“, sagte Christophe K. Aus Wut zündete er das Haus seines Onkels an und wurde in einer katholischen Missionsstation untergebracht. Mit 17 Jahren kam er über Frankreich nach Deutschland, wurde in einer Asylunterkunft in Witten untergebracht. „Jeder hat eine Chance verdient im Leben, auch ich“, sagte der fünffach Vorbestrafte.
Das sieht auch Richterin Metz-Horst so. Eine Langzeittherapie aufgrund seiner Alkohol- und Drogenabhängigkeit habe der Angeklagte bisher noch nicht erhalten, da die Übernahme der Kosten bisher nicht geregelt war. Die Zeit solle er nutzen. Sollte er in der Therapie nicht mitarbeiten, müsse er die Strafe in einem Gefängnis absitzen.
Opfer leidet unter Folgen der Vergewaltigung
Die zweite Große Strafkammer kommt zu diesem Urteil, weil sie die Aussagen der Geschädigten für glaubwürdig hält, die Verletzungen und DNA-Gutachten zu den Aussagen passen und das Opfer unter dem Geschehenen leidet. Richterin: „Die Zeugin war in Todesangst.“ In jener Nacht, aber auch aus Angst vor der möglichen HIV-Infektion. Die 21-Jährige war zuletzt zwei Monate in stationärer Behandlung in einer Fachklinik in Warstein, hat ein Jahr nicht über die Vergewaltigung gesprochen. „Sie ist keine stabile Persönlichkeit. Es bleibt zu hoffen, dass sie da wieder rausfindet“, sagt die Richterin.