Siegen. Im Februar 2010 sollen zwei junge Männer mit neun mutmaßlichen Mittätern eine Minderjährige vergewaltigt haben. Ihnen wurde auch ein weiteres Sexualdelikt zur Last gelegt. Im Prozessverlauf kamen dem Staatsanwalt jedoch Zweifel. Er beantragte am Montag Freisprüche in beiden Fällen.

Staatsanwalt Patrick Baron von Grotthuss hat am Montag im Prozess um die angebliche Massenvergewaltigung von Wilnsdorf Freispruch gefordert. Die Angeklagten Labinot K. und Mifta C. sollten sich laut Anklagevorwurf zusammen mit neun weiteren Männern im Jahr 2010 an einer Minderjährigen vergangen haben. Doch dem Siegener Staatsanwalt kamen im Laufe des Prozesses Zweifel. Zweifel, die so schwer wiegen, dass er nun die Schuld der Angeklagten als nicht eindeutig erwiesen ansieht. Dies ließ ihm letztlich nur einen Ausweg, er musste Freispruch beantragen.

Den beiden 25-Jährigen wurde neben der angeblichen Massenvergewaltigung außerdem zur Last gelegt, eine weitere Frau vergewaltigt zu haben. K. und C sollten sich an einer 17-Jährigen vergangen haben. Doch die Betroffene konnte sie nicht eindeutig als Täter identifizieren. Deshalb forderte der Staatsanwalt auch hier Freispruch.

Zeuge räumt Verkehr ein

Die angebliche Massenvergewaltigung sollte sich im Februar 2010 abgespielt haben. Die damals minderjährige Elena T. sei von K. und C. sowie mindestens neun weiteren Unbekannten vergewaltigt worden, hieß es laut Anklage. Die Angeklagten hatten sich nicht geäußert. Die Zeugin jedoch schon. An ihrer Glaubwürdigkeit zweifelte letztendlich der Staatsanwalt.

Entscheidend ist Aussage der jungen Frau, nur einmal bei einer der Hauspartys gewesen zu sein, die in einem Privathaus in Wilnsdorf regelmäßig stattfanden. Viele Zeugen aus ihrem Umfeld haben aber mindestens zwei Besuche des mutmaßlichen Opfers geschildert. Auch eine frühere Freundin des Mädchens bestätigte zwei Besuche. Dazu kam die Aussage eines Partygastes, der angab, dass die Angeklagten mit Elena T. Verkehr hatten. Dieser Zeuge räumte ein, ebenfalls mit ihr geschlafen zu haben.

Verteidiger: Verfahren vorbildlich

Gleichzeitig bestritt der Zeuge allerdings jede Gewaltanwendung. Dies habe ihm zu denken gegeben, stellte von Grotthuss fest. Im Falle einer Verurteilung hätte der Zeuge befürchten müssen, selbst noch angeklagt zu werden, „deshalb gehe ich davon aus, dass er die Dinge so geschildert hat, wie er sie damals wahrgenommen hat“. Er müsse auch hier Freispruch für beide Angeklagte beantragen.

Der Staatsanwalt habe ihm „das Plädoyer gemopst“, lächelte Verteidiger Dr. Dirk Simon, schloss sich dem Antrag an. Der Staatsanwalt habe die richtigen Schlüsse gezogen. Sein Kollege Thomas Düber lobte das gesamte Verfahren als vorbildlich, beschuldigte den Staatsanwalt ebenso mit einem Grinsen des Plädoyer-Diebstahls und schloss sich nach wenigen Worten der Forderung nach einem Freispruch an.

Das Urteil soll am Freitag, 7. März, um 15 Uhr verkündet werden.