Siegen/Witten. . Christophe K. (30) wird vorgeworfen, eine 21-Jährige aus Siegen vergewaltigt zu haben. Zudem soll er ihr verschwiegen haben, dass er HIV positiv ist. Am dritten Prozesstag werden die Plädoyers gesprochen. Die Staatsanwaltschaft fordert fünf Jahre Gefängnis, daraufhin rastet der Angeklagte aus.

Fünf Jahre Freiheitsstrafe fordert Staatsanwalt Markus Rau in seinem Plädoyer für den mutmaßlichen Vergewaltiger Christophe K. (30). Ein Strafmaß, das den Angeklagten aus Witten die Fassung verlieren lässt. K. springt auf und schreit durch den Gerichtssaal 165: „Haben Sie gesoffen, Herr Staatsanwalt? Haben Sie gesoffen?“ Später bezeichnete er Rau als „verfluchten Bastard“ und alle im Saal als „Scheiß-Rassisten.“ Die ermahnenden Worte der Vorsitzenden Richterin Sabine Metz-Horst verhallen. Ein Ordnungsgeld verhängt sie indes nicht. Sie verlässt den Raum.

Derweil versuchen drei Justizwachtmeister und die sichtlich und hörbar verärgerte Verteidigerin Andrea Ruschmeier, ihren muskulösen Mandanten zu beruhigen. „Ich habe ein Leben“, ruft er mehrfach.

Er wird in eine Zelle gebracht, läuft polternd die Treppe runter. Die Verhandlung wird unterbrochen.

Was bisher geschah

Dem 30-jährigen Mann aus Witten wird vorgeworfen, im Juli 2013 eine 21-jährige Siegenerin zum Geschlechtsverkehr gezwungen zu haben. Der Sex zwischen den beiden flüchtigen Bekannten habe zunächst einvernehmlich stattgefunden, der Angeklagte sei jedoch immer aggressiver geworden, habe nicht gestoppt, auch nicht als die junge Frau mehrfach um Hilfe gerufen habe.

Zudem soll Christophe K. verschwiegen haben, dass er mit dem HI-Virus infiziert sei. Das nämlich erfuhr die 21-Jährige aus Siegen erst im Laufe der Ermittlungen von der Polizei. Die junge Frau lebte sechs Monate mit der Ungewissheit, sich eventuell angesteckt zu haben. Bis das negative Testergebnis feststand. Dennoch sei die psychische Belastung enorm gewesen. Das bestätigte vor Gericht auch ihr Ex-Freund, mit dem sich die junge Frau an jenem 16. Juli und einige Wochen darüber hinaus noch die Wohnung am Siegener Rosterberg teilte.

Kein Kondom

Dafür, dass er die 21-Jährige beim Geschlechtsverkehr in Gefahr gebracht hatte, entschuldigt sich Christophe K. öffentlich. „Ich war besoffen und kaputt. Ich wollte keinen krank machen. Ich entschuldige mich dafür, dass ich kein Kondom benutzt habe“, sagt er.

Zweite Entschuldigung

Zuvor hatte sich K. bereits nach der kurzen Verhandlungspause und Aufenthalt in der Zelle kleinlaut bei Staatsanwalt Markus Rau entschuldigt. „Es tut mir leid, dass ich meine schlechte Laune so rausgelassen habe.“

Schwer atmend, aber ruhig, hört der Angeklagte dann auch zu, wie auch Simone Göckus, Anwältin der Nebenklägerin, fünf Jahre Freiheitsstrafe fordert. Die Aussage ihrer Mandantin sei absolut plausibel. Auch die Verletzungen würden zum geschilderten Sexualdelikt passen. Auch das Ejakulat, das die Ärztin an jenem Morgen bei zwei Abstrichen feststellte, stimme mit dem des Angeklagten überein.

„Ich vergewaltige keine Frauen“, beteuert Christophe K. Auch Verteidigerin Ruschmeier geht davon aus, dass es keine Vergewaltigung gegeben habe. Die Aussagen der 21-Jährigen seien zu widersprüchlich. Allerdings habe ihr Mandant die versuchte schwere Körperverletzung gestanden. Ruschmeier hält eine Freiheitsstrafe von einem Jahr in einer Entziehungsanstalt für angemessen. Hier könne ihrem Mandanten, der dauerhaft den Drogen und Alkohol abschwören wolle, geholfen werden. Er wolle nicht mehr in den Knast. Auch derzeit sitzt der 30-Jährige in Haft in der JVA Dortmund.

Das Urteil wird am Montag, 30. Juni, 14 Uhr im Saal 165 gesprochen.