Siegen/Dreis-Tiefenbach. Neue Wendung im Mordprozess vor dem Siegener Landgericht: Zeugen sagen, der Angeklagte war‘s. Verteidiger: Er kann es nicht gewesen sein.
Der Mordprozess geht in die Verlängerung: Verteidiger Andreas Trode hat in diesem an Überraschungen bislang wahrlich nicht armen Verfahren eine weitere Volte hingelegt: Sein Mandant sei Linkshänder und könne daher den Mord an seiner Lebensgefährtin nicht begangen haben. Der jungen Frau war am frühen Morgen des 14. August 2023 die Kehle mit rechts durchgeschnitten worden.
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Anwalt Trode stellte am Mittwoch, 5. Juni, den Beweisantrag, dass ein rechtsmedizinischer Sachverständiger den Angeklagten begutachtet und vor Gericht das Ergebnis darlegt. Diese Aufgabe solle ein namhafter Rechtsmediziner der Berliner Charité übernehmen. Sein Mandant nutze vor allem seine linke Hand, um komplexe, schnelle oder kraftvolle Tätigkeiten auszuüben, begründete der Jurist seinen Beweisantrag. Seine nicht dominante rechte Hand diene demnach eher der Vorbereitung und Unterstützung dieser Tätigkeiten. Ausdrücklich sei er kein Beidhänder. Außerdem existierten Fotos des Beschuldigten, auf denen er ein Messer in der Hand hält - demnach in der linken Hand.
Rechtsmediziner im Landgericht Siegen: Ihr Kopf war praktisch abgetrennt
Im vorangegangenen Verhandlungstag hatte der Leiter des rechtsmedizinischen Insituts Duisburg die Ergebnisse der Obduktion mitgeteilt. Der Mediziner hatte den Leichnam der 23-Jährigen untersucht am Tag, nachdem sie auf einem Feldweg in Emmerich-Elten, nahe der niederländischen Grenze, gefunden worden war. Demnach sei der letztlich tödliche Schnitt durch die Kehle der Frau - im Grunde zahlreiche tiefe Wunden, die ineinander übergingen - von hinten mit rechts durchgeführt worden, während der Täter ihren Kopf an den Haaren festgehalten habe.
Die 1. Große Strafkammer am Landgericht Siegen hatte auf diesen Beweisantrag hin beim Leiter der ermittelnden Mordkommission des Polizeipräsidiums Hagen nachgefragt. Laut des Beamte sei der Angeklagte mehrfach in polizeilichen Systemen erfasst worden, weil er erkennungsdienstlich behandelt wurde: Im Jahr 2017 im Rhein-Sieg-Kreis, in den Jahren 2019 und 2022 in Siegen-Wittgenstein. In den beiden letzten Fällen habe er demnach angegeben, Linkshänder zu sein.
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Eigentlich waren für den Mittwoch die Plädoyers geplant, Freitag sollte das Urteil gesprochen werden. Verteidiger Trode habe sich aber außerstande gesehen, zu plädieren, so die Vorsitzende Richterin Elfriede Dreisbach. Am Freitag (14 Uhr, Saal 165) soll es nun um die Person des Angeklagten gehen, unter anderem seine Vorstrafen und Inhalte der Ausländerakte. Abgeschlossen werden soll der Prozess nach neuer Planung nun Ende Juni: Plädoyers sind demnach für Dienstag, 25., das Urteil für Freitag, 28. Juni, geplant.