Netphen. Der Rat hat zwar zu allen Standorten Nein gesagt. Die Kreisverwaltung kann Netphens Zustimmung in mindestens sechs Fällen ersetzen.

33 sind es jetzt insgesamt. 33 Windkraftanlagen in Netphen, für die Bauvoranfragen in Umlauf sind. Kommen die zwei hinzu, für die bereits Vorbescheide als letzter Schritt vor der endgültigen Genehmigung erlassen wurden. Und die drei, die sich seit 2008 oberhalb von Salchendorf drehen. Macht zusammen 38. So viele werden sich in Netphen nicht drehen. Möglicherweise aber doch mehr, als der Stadt lieb sind.

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Wir hätten uns eine klare Linie gewünscht.
Andreas Fresen, Beigeordneter

Die Bezirksregierung hat im vorigen Jahr die Zügel in die Hand genommen. Sie, und nicht mehr die Städte und Gemeinden, will die Windenergiebereiche festlegen, in denen Windräder genehmigt werden sollen. Die Kommunen dürfen zu den Genehmigungsanträgen Stellung nehmen - und zu denen Nein sagen, die außerhalb dieser Bereiche liegen

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. Im September 2023 hat die Bezirksregierung einen Erlass zur „Steuerung der Windenergienutzung im Übergangszeitraum“ herausgeben – „Übergang“, bis der neue Regionalplan, etwa 2025, in Kraft tritt. Darin ist Netphen mit sechs Gebieten vertreten. Im November verabschiedete der Regionalrat ein eigenes Konzept mit nur noch zwei Windenergiebereichen für Netphen. Welches gilt? Das erste, sagt die Bezirksregierung, und danach richtet sich auch die Kreisverwaltung. Eindeutig ist das alles aber nicht. „Die Bezirksregierung streitet sich im Moment mit drei Ministerien“, berichtet Beigeordneter Andreas Fresen im Rat, „wir hätten uns eine klare Linie gewünscht.“

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Das sind die Standorte

Der Rat hat im November und auch in der vorigen Woche das Einvernehmen zu allen Voranfragen versagt. Das, so Andreas Fresen, wird sich womöglich nicht halten lassen. Die Kreisverwaltung wird dann das fehlende Einverständnis der Stadt „ersetzen“. So sieht es für die Netphener Standorte aus – insgesamt sechs der beantragten Anlagen haben eine Chance auf Genehmigung.

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Homerich: Sechs Windräder mit je 169 Metern Nabenhöhe will die örtliche Waldgenossenschaft auf dem Homerich östlich von Herzhausen aufstellen. Betroffen sind die Gemarkungen Frohnhausen, Niedernetphen und Eschenbach. Alle sechs Anlagen halten einen Abstand von mindestens 1000 Metern zur nächsten Wohnsiedlung ein. Zwei Standorte liegen innerhalb des Erlass-Bereichs, den der Kreis für seine Genehmigungen anwendet. Die Stadt hat zu allen sechs Standorten Nein gesagt, weil sie außerhalb der Regionalrats-Zonen liegen. An denen hatte der Rat sich im November orientiert. Und dabei wollte er nun auch bleiben, um den abgelehnten Investoren keine Handhabe gegen die Stadt zu schaffen. Das letzte Wort soll damit nicht gesprochen sein. „Wir wollen das mit einer Positivplanung begleiten“, kündigt Beigeordneter Andreas Fresen an. Die Stadt soll, sobald der Regionalplan gilt, mit eigenen Bauleitplänen auch zusätzliche, nicht von Arnsberg festgelegte Flächen für die Windenergie freigeben dürfen. „Bis dahin vergeht wichtige Zeit“, bedauert Manfred Heinz (SPD).

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Obernautalsperre: Hier gibt es zwei Anträge. Bereits im November abgelehnt hat der Rat zwölf Anlagen mit 199 Metern Nabenhöhe in der Umgebung der Obernautalsperre in den Gemarkungen Nauholz, Grissenbach, Nenkersdorf, Beienbach und Walpersdorf: Grohain, Oberste Weidebach, Auf der Obersten Brache, Nollenkopf, Am Brämchen, Kalberseifen, Wolfshain, Scherenschleifers Born, Auf der Höhe, Im Michelbach. Vier der beantragten Standorte liegen innerhalb eines Windenergiebereichs der Karte von 2021. In der vorigen Woche zusätzlich auf den Tisch gekommen sind Anträge für vier Anlagen mit 230 bis 250 Metern Gesamthöhe in der Gemarkung Obernau, 1400 Meter westlich von Brauersdorf und östlich der Talsperre. Keiner der vier Standorte erscheint in einem Erlass- oder Regionalrats-Bereich. Die Mehrzahl der insgesamt 16 Standorte befindet sich im Wasserschutzgebiet.

Hainchen: Neun Anlagen mit je 169 Metern Nabenhöhe sind beantragt, fünf östlich und vier südlich von Hainchen Richtung Landesgrenze. Kein Standort befindet sich in einem der von Erlass oder Regionalrat vorgesehenen Windenergiebereiche.

Bergkuppe zwischen Dreis-Tiefenbach und Breitenbach: Beantragt sind zwei Windräder mit je 199 Metern Nabenhöhe außerhalb der von Erlass oder Regionalrat vorgesehenen Windenergiebereiche.

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Hellerkopf: Das Gebiet auf dem Höhenkamm zwischen Sieg- und Werthetal wollte die Stadt in ihrem Flächennutzungsplan als weitere Windenergie-Konzentrationszone ausweisen. Das Verfahren wurde nach mehrjähriger Dauer aufgegeben. In beiden Varianten der Karten mit Windenergiebereichen ist der Hellerkopf noch vorgesehen. Drei von ursprünglich fünf gestellten Anträgen wurden zurückgezogen, für zwei Anlagen hat die Kreisverwaltung einen positiven Vorbescheid erteilt.

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Salchendorf: 2008 wurden die drei Windräder auf dem Rübenhain in Höhe des Salchendorfer Sportplatzes aufgestellt. Schon 1998 hatte die Stadt hier ihre einzige Windkraft-Konzentrationszone ausgewiesen – um Anträge für andere Standorte ablehnen zu können. Im neuen Flächennutzungsplan taucht die Konzentrationszone nicht mehr auf. Sie wäre zu klein gewesen, um den gerichtlich geforderten „substanziellen Raum“ für die Windenergie in Netphen nachzuweisen.

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