Hilchenbach/Siegen. Der Naturschutzbeirat befasst sich mit Rothaarwind 2 in Hilchenbach. Das Konto des Kreises wird weiter mit Ersatzgeldern aufgefüllt.
546.764,53 Euro Ersatzgeld erhebt die Naturschutzbehörde für den Bau der sieben Windräder des Windparks Rothaarwind 2 in Hilchenbach. Die Rechnung über rund eine halbe Million Euro geht an die Alterric Deutschland, die den Genehmigungsantrag gestellt hat und gemeinsam mit der Hilchenbacher Rothaarwind GmbH Investor für den künftigen zweiten Bürgerwindpark ist. Nach der Stadt Hilchenbach wird nun auch der Naturschutzbeirat zu dem Vorhaben Stellung nehmen. Die Sitzung im Siegener Kreishaus beginnt um 17 Uhr.
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Kreis nimmt Millionenbeträge für Windräder ein
Insgesamt rechnet der Kreis Siegen-Wittgenstein allein in diesem Jahr mit der Einnahme von 400.000 Ersatzgeldern, Anfang 2023 waren bereits 726.000 Euro auf dem Konto, für die Westfalenwind-Anlagen in Bad Berleburg und Erndtebrück wird mit 4,5 Millionen Euro gerechnet. Die Verwaltung hatte eine zusätzliche Stelle für eine Fachkraft beantragt, die Projekte ausmacht, für die das Geld verwendet werden kann. Wenn nicht innerhalb von vier Jahren eine Verwendung gefunden wird, kann die Bezirksregierung den Betrag einkassieren. Grundsätzlich darf das Geld nur für nachhaltige Maßnahmen außerhalb der Ortslagen, auf land- oder forstwirtschaftlichen Flächen oder an Gewässern eingesetzt werden, zu denen eine Kommune nicht ohnehin gesetzlich verpflichtet ist.
„Dichte Windparksilhouette“ vom Gillerbergturm
Mit dem Ersatzgeld soll die Beeinträchtigung des Landschaftsbilds ausgeglichen werden. n der Umweltverträglichkeitsprüfung werden allerdings die Auswirkungen auf das Landschaftsbild als „nicht erheblich“ eingestuft. Auf Fotos von 25 Standorten aus wird simuliert, von welchem Standpunkt aus und mit welchem Blickwinkel welche Anlagen sichtbar sind. Eine „vergleichsweise dichte Windparksilhouette“ würde demnach der Blick vom Gillerbergturm ergeben, schreibt der beauftragte Gutachter - denn auch die bestehenden fünf Anlagen auf der Lümke stehen im Blickfeld. Von der Ginsberger Heide aus werden zwei Windräder erkennbar sein, die anderen durch den Fichtenhochwald verdeckt. 2,6 bis 7 Kilometer entfernt stehen die Anlagen von der Ginsburg, „Potenziell sichtbar“ wären von dort aus 16 Windräder. Von der Breitenbachtalsperre aus werde zumindest „im Sommerhalbjahr durch Belaubung keine Sichtbarkeit gegeben sein“.
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Von der Erzebach aus in Hilchenbach werden dagegen alle neuen Windräder zu sehen sein. Man könne daher dort „von einer Prägung des Landschaftsbildes ausgehen“. „Erheblich verändert“ werde auch der Blick vom Hilchenbacher Marktplatz „durch die gleichmäßige Verteilung der Windenergieanlagen über den gesamten Höhenzug“. Am nächsten kommen Betrachter den Windrädern auf dem Wanderweg zum Wollberg in Oberndorf mitten im geplanten Windpark. „Vom Standort werden praktisch in alle Himmelsrichtungen Windenergieanlagen erkennbar sein können“. Auch vom KIndelsbergturm in Kreuztal aus hat der Gutachter geschaut: „Nur bei optimalen Sichtverhältnissen und noch schemenhaft im Hintergrund“ seien die neuen Anlagen wahrnehmbar, „deutlich besser“ dagegen die vorhandenen Windräder auf der Lümke. In der Bewertung wird darauf hingewiesen, „dass auf den vorhandenen Windwurfflächen inzwischen bereits neuer Wald entsteht und die aktuell noch gegebenen möglichen Sichtbarkeiten in den kommenden Jahren deutlich abnehmen können, da sich der Wald weiterentwickelt“.
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Fledermäuse, Brutvögel, Wildkatzen und Haselmäuse
Das höchste Windrad im neuen Hilchenbacher Windpark hat eine Gesamthöhe von 199 Metern, die anderen sechs sind jeweils 179 Meter hoch. Dauerhaft versiegelt werden für Turmfundamente und Kranstellflächen 1,2 Hektar, vorübergehend für Materiallager und Kranmontage weitere 4,95 Hektar. Nach den Artenschutzuntersuchungen werden Beeinträchtigungen von Fledermäusen, Brutvögeln und Vorkommen der Wildkatze und der Haselmaus vorausgesagt. Daher werden die Windräder zu bestimmten Zeiten und bei bestimmten Witterungsverhältnissen abgeschaltet, um Fledermäuse zu schützen. Haselmäuse sollen notfalls umgesiedelt werden, die Rodung soll während ihrer Winterschlafpause erfolgen. Für zu fällende Höhlenbäume werden Ersatzquartiere geschaffen, Waldameisenstaaten umgesiedelt, Wildkatzen neue Wurfplätze angeboten. Zum Schutz von Brutvögeln und der Haselmaus darf das Baufeld nur zwischen dem 1. Oktober und dem 28./29. Februar freigemacht werden.
Die Anlagen werden in der Nachbarschaft der Flora-Fauna-Habitat-Gebiete (FFH) „Elberndorfer und Oberes Zinser Bachtal“ und „Rothaarkamm und Wiesentäler“ aufgebaut. „Seitens der Antragstellerin wird ermittelt, dass es aus naturschutzfachlicher Sicht zu keinen erheblichen und/oder nachteiligen Beeinträchtigungen der FFH-Gebiete und der in den Schutzgebietsverordnungen aufgeführten Schutzziele kommt“, heißt es in der Vorlage für den Beirat. Auf denselben Flächen liegen die Naturschutzgebiete „Zinser Bachtal“, „Rothaarkamm und Wiesentäler“, außerdem gesetzlich geschützte Biotope, der nächstgelegene Quellbereich im Abstand von 110 Metern zu einem der sieben Windräder. Ausnahmegenehmigungen wegen der Lage im Landschaftsschutzgebiet sind nach der Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes nicht erforderlich.
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Dritter Hilchenbacher Windpark im Westen
Mit einer Bauvoranfrage gestartet ist Rothaarwind soeben für einen dritten Hilchenbacher Windpark. Sieben Anlagen sollen westlich des ersten Windparks auf der Lümke an der Grenze zu Brachthausen zwischen Rothenberger und Heinsberger Straße errichtet werden. Der Hilchenbacher Bauausschuss hat sich auch zu diesem Vorhaben positiv geäußert. Die Standorte befinden sich allerdings in der Wasserschutzzone der Breitenbachtalsperre und könnten deshalb abgelehnt werden. In den Entwurf des neuen Regionalplans ist dieser Bereich nicht als „Kernpotenzialfläche“ aufgenommen worden.
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