Hilchenbach. . Windkraft-Standorte aus dem Regionalplan fallen unter neues „weiches Tabu“ — ganz im Sinne der Stadt.

Die Archäologie springt der Hilchenbacher Politik zur Seite: Das Bergbauareal auf dem Altenberg sei „wichtigste archäologische Fundstelle Westfalens“, es müsse „inklusive seinem weiteren Umfeld“ erhalten bleiben „und darf nicht durch Bodeneingriffe beeinträchtigt werden“. Seit der Erkundung der Grube Victoria bei Burgholdinghausen, wo 2014 der älteste bisher bekannte Buntmetallbergbau des Siegerlandes nachgewiesen wurde, reagieren die Archäologen des Landschaftsverbandes besonders sensibel: Sie haben Bedenken gegen die Ausweisung von Windkraftvorrangzonen im Raum Müsen erhoben — die womöglich noch hinter das 13. Jahrhundert zurückreichenden Spuren seien „Bodendenkmal nationaler Bedeutung“.

Der Stand der Dinge

Die Stadt Hilchenbach zieht daraus Konsequenzen und erklärt „aufgrund neuerer Erkenntnisse der Bezirksregierung Arnsberg sowie der Rechtsprechung“ den Bestand von Altbergbaubereichen zum „weichen Tabukriterium“ für die Windkraftplanung. Sie kann sich dann zwar nach besonderer Prüfung darüber hinwegsetzen (was bei „harten“ Kriterien wie Siedlungsbereichen und Wasserschutzzonen ausgeschlossen ist). Aber das wird sie ohnehin nicht wollen. Denn die beiden Flächen westlich von Müsen, die teilweise auch auf Kreuztaler Gebiet liegen, wurden von der Bezirksregierung im Regionalplan vorgesehen und waren von vornherein auf Widerspruch getroffen; die Stadt hatte Müsen bei ihrer Standortauswahl schon vorher durchfallen lassen.

Der Stadtentwicklungsausschuss beschäftigt sich am Mittwoch, 7. Juni, mit der Weiterentwicklung der Planung. Zum Altbergbau-Tabu kommt auf Anordnung der Bundeswehr auch noch ein Erndtebrück-Tabu hinzu: Windräder dürfen nicht näher als fünf Kilometer an die Radaranlagen heran. Die von der Stadt verfolgte Planung wird davon nicht betroffen. Im Gegensatz zur Regionalplanung der Bezirksregierung, die aber wegen tausendfacher Einsprüche ohnehin vor dem Neustart steht.

Die Vorgeschichte

2011 hatte die Stadt die Planung für neue Windkraftvorrangzonen aufgenommen. Drei Jahre nach dem Start des Bürgerwindparks auf der Lümke hatte ein Zusammenschluss von vier Waldgenossenschaften sein Interesse an einem weiteren Windpark „Hilchenbach-Klarstein“ bekundet.

2014 wurde der Entwurf des Regionalplans Energie veröffentlicht. Den Städten und Gemeinden wurde von der Bezirksregierung auferlegt, die darin vorgesehenen Flächen zu berücksichtigen. Darüber hinaus bleibe es ihnen „unbenommen, weitere Flächen für die Windenergienutzung auszuweisen“. Sowohl für Hilchenbach als auch für die Nachbarstadt Kreuztal hatte Arnsberg genau die Flächen in den nördlichen Stadtgebieten ausgewählt, die die Kommunen windradfrei halten wollten.

Zu diesem Zeitpunkt untersuchte die Stadt noch neun Standorte. Vier Flächen in Müsen fielen durch das selbst geschaffene Bergbau-Raster, zwei in Oechelhausen und Ruckersfeld durch ein anderes, ebenfalls selbst beschlossenes „weiches“ Tabu-Kriterium: Um unwirtschaftliche Standorte auszuschließen und um einer „Verspargelung“ der Landschaft vorzubeugen, soll jeder Windpark mindestens drei Windräder groß sein.

2015 leitete der Rat ein Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplans ein („Konzentrationszonen für Windenergieanlagen“). Ziel sollte sein, diesen Plan in Kraft zu setzen, bevor der — ungeliebte — Regionalplan rechtskräftig wird. Da war bereits bekannt, dass das Regionalplan-Verfahren aufgrund der starken Widerspruchswelle noch sehr lange dauern wird.

2016 berichtet die Bezirksregierung, wie sie den Regionalplan überarbeiten will. Unter anderem ist von einem 600-Meter- „Vorsorgeabstand“ zum Rothaarsteig die Rede. Davon wären zwei der drei neuen Hilchenbacher Vorrangzonen betroffen. Untersucht werden die Bereiche Wollberg/Buchenhain, Klarstein, Elberndorfer Winterseite sowie die bereits mit fünf Anlagen bestandene Lümke (4).

2017 wartet die Stadt auf die Ergebnisse der 2. Stufe der Artenschutzprüfung. Danach liegt es an der Naturschutzbehörde des Kreises, die Standorte im Landschaftsschutzgebiet zuzulassen. Anschließend wird der Plan offengelegt, damit Bürger und Behörden noch einmal Stellung nehmen können.

>>> Info

Der Stadtentwicklungsausschusstagt am Mittwoch, 7. Juni, ab 17.30 Uhr im Haus Wiesengrund des Altenheims Abendfrieden in Helberhausen.

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