Siegen. Die Zeiten sprechen für die Energiewende: Siegen sieht die Türen offen für mehr Photovoltaik – nicht nur auf Hausdächern.

19 Standorte mit einer Gesamtfläche von 43,5 Hektar sind „gut“ oder „sehr gut“ für Photovoltaik-Freiflächenanlagen im Stadtgebiet geeignet, davon sind 17,3 Hektar in städtischem Eigentum. Das geht aus der Potenzialanalyse hervor, die die Verwaltung den Fachausschüssen vorlegt. Bau- und Umweltausschuss beraten am Mittwoch, 27. April, ab 17 Uhr in einer gemeinsamen Sitzung in der Weißtalhalle, der Stadtentwicklungsausschuss tagt am Donnerstag, 28. April, im Geisweider Ratssaal.

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„Durch die dramatischen Preis-Entwicklungen auf dem Strommarkt hat sich die wesentliche Voraussetzung für einen wirtschaftlichen Betrieb einer PV-Freiflächenanlage geändert“, heißt es in der Vorlage der Verwaltung. Der wirtschaftliche Betrieb sei aktuell nicht mehr abhängig von der Einspeisevergütung, die nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) gezahlt wird. Daher werde auch die bisher vorgenommene Beschränkung der Untersuchung auf mindestens 4000 Quadratmeter große Flächen nicht abschließend sein, „da auch kleinere Anlagen rentabel wirtschaften können“. Die Errichtung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen sei „ein aktiver Beitrag zum lokalen Ausbau der erneuerbaren Energien im Stadtgebiet“.

Siegen: Standorte für Freiflächen-Phototvoltaik
Siegen: Standorte für Freiflächen-Phototvoltaik © WP Siegen | Manuela Nossutta/Funkegrafik NRW

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Die Anlagen: Dachflächen haben das größere Potenzial

Die Verwaltung schlägt vor, die Eigentümer der mit sehr gut und gut bewerteten Standorte auf das Potenzial aufmerksam zu machen, Projektierer auf die Flächen hinzuweisen und für städtische Flächen Fördermittel des Landes in Anspruch zu nehmen: 90 Prozent der Kosten für eine Machbarkeitsanalyse und 20 Prozent Zuschuss für die Umsetzung. „Grundsätzlich sollten Freiflächen von geringer ökologischer Wertigkeit bevorzugt werden“, rät die Verwaltung.

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Neben der Überbauung von ohnehin versiegelten Parkplätzen mit aufgeständerten Modulen wird die Agri-Photovoltaik genannt: der Aufbau wie ein Dach über weiterhin landwirtschaftlich genutzten Flächen. Das größere Potenzial hätten die bestehenden Dachflächen, die durch Freiflächen-Photovoltaik ergänzt werden könnten. Derzeit wird in Siegen eine erste Freiflächenanlage durch die Siegener Versorgungsbetriebe geplant: Das Solarkraftwerk soll neben der A 45 zwischen Gosenbach und Achenbach entstehen.

Das Potenzial: 51 von 85 Standorten fallen durch

Von 112 theoretisch nutzbaren Standorten sind 85 mit einer Gesamtgröße von 169 Hektar übrig geblieben, die die Mindestgröße von 4000 Quadratmetern haben und nicht als Wald oder Naturschutzflächen ausscheiden. Dabei haben die Deponien mit 26,2 Prozent, Grünland mit 16,0 Prozent und Parkplätze mit elf Prozent die größten Flächenanteile.

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51 der 85 Standorte sind als ungeeignet durchgefallen. Das lag vor allem an der Topografie oder der derzeitigen Nutzung. Nur für sieben Flächen müsste kein eigener Bebauungsplan aufgestellt werden, außerdem für die 16 noch nicht weiter untersuchten Gewerbegebiete, in denen Freiflächen-Photovoltaik grundsätzlich möglich wäre.

Militärische Konversionsflächen spielen keine Rolle – sie sind durchweg bebaut, künftig als Wohngebiete vorgesehen oder stehen, wie die Trupbacher Heide, unter Naturschutz. Freiflächen-Solarenergieanlagen dürfen nur ausnahmsweise im Freiraum festgelegt werden.

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Im Gegensatz zu Windenergieanlagen sind sie nicht bauplanungsrechtlich privilegiert. „Die Errichtung einer PV-Freiflächenanlage steht meistens in einen Konflikt zur aktuellen Flächennutzung“, heißt es in der Zusammenfassung des Abschlussberichts, „dies betrifft bei den untersuchten Potenzialflächen vor allem bestehende Grünland- und Waldnutzungen.“

Die Standorte: Die sechs „sehr guten“ Lagen

Die sechs als „sehr gut“ bewerteten Standorte konzentrieren sich auf das südliche Stadtgebiet:

Wanderparkplatz am Sportplatz im Rosengarten in Niederschelden: Er gehört der Stadt, ist 0,44 Hektar groß und könnte Parkplatz bleiben.

Gewerblicher Fahrzeug-Stellplatz, Bahnhof Eiserfeld 1: Der Stadt gehörten nur vier Prozent der 0,57 Hektar großen Fläche. Eine Solarpark-Nutzung könnte allerdings im Widerspruch zu den Plänen stehen, das Bahnhofsumfeld zu verschönern.

Schlackenhalde Eiserfeld: Die 2,25 Hektar Brache auf der Bergkuppe gehören der Stadt nicht.

Lagerplatz Achenbach: Die Brachfläche im Wald an der Autobahn ist 2,42 Hektar groß und gehört zu 22 Prozent der Stadt.

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Grünland nördlich Oberschelden: 16 Prozent der 1,7 Hektar gehören der Stadt. Das Grünland im Wald an der A 45 ist als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen.

Segelflughafen Eisernhardt: Die 6,62 Hektar sind in Privatbesitz. Die Nutzung einer Teilfläche sei „in Absprache mit Flugplatznutzung denkbar“.

Die Siegener Versorgungsbetriebe SVB planen ein Solarkraftwerk als Photovoltaik-Freiflächenanlage auf einer landwirtschaftlichen Fläche neben der A45 zwischen Gosenbach und Achenbach.
Die Siegener Versorgungsbetriebe SVB planen ein Solarkraftwerk als Photovoltaik-Freiflächenanlage auf einer landwirtschaftlichen Fläche neben der A45 zwischen Gosenbach und Achenbach. © WP | Hendrik Schulz

Solarmodule können Parkplätze überdachen

Zu den als „gut“ geeigneten Flächen zählt die Analyse den Standort des von den SVB geplanten Solarkraftwerks auf 3,61 Hektar Grünland an der HTS auf dem Rothenberg zwischen Gosenbach und Achenbach. In diesem Jahr soll mit dem Bau begonnen werden. Die Anlage könnte den Strombedarf von etwa 200 Privathaushalten decken. Die Siegener Versorgungsbetriebe haben mit den Grundstückseigentümern einen Pachtvertrag verhandelt.

Als „ungeeignet“ durchgefallen in der Analyse sind zum Beispiel Grünflächen an der HTS-Auffahrt Geisweid, das (Noch-)Klärwerk in Geisweid (zu klein), die Schlackenhalde auf dem Haardter Berg (aber: „perspektivisch guter Standort“ nach Aufgabe der Deponie), der Parkplatz zwischen Weidenauer Straße und Obi-Einkaufszentrum, die bewaldeten Hänge an der HTS-Ostrampe Weidenau-Dreis-Tiefenbach und der Bahndamm am ehemaligen Bahnhof Siegen-Ost.

Ungeeignet: die Hänge über und unter der HTS-Ostrampe Weidenau-Dreis-Tiefenbach.
Ungeeignet: die Hänge über und unter der HTS-Ostrampe Weidenau-Dreis-Tiefenbach. © www.blossey.eu | Hans Blossey

Formal als „ungeeignet“ gelten auch eine Reihe weiterer Parkplätze – aber nur, weil dort die Photovoltaik-Module lediglich als „Nebenanlage“ zu betrachten sind, die die die Nutzung als Parkplätze nicht einschränken sollen.

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