Netphen. Der Aufbau von Freiflächen-Photovoltaikanlagen ist in Netphen so gut wie unmöglich. Bei gibt es eine ganze Reihe von Potenzialflächen.
Das Solarkataster im Energieatlas NRW sieht in Netphen im Bereich des Freizeitparks, auf der Ziegelei, an der Industriestraße, im Gewerbegebiet Am Bernstein, auf dem Demler-Gelände Potenzialflächen für Photovoltaikanlagen. Außerdem dargestellt werden in Deuz Bereiche in den Industriegebieten Waldstraße und Weiherdamm, im Bereich des Bahnhofs, des Kälberhofs sowie zwischen Marburger Straße und Ortsmitte, in Helgersdorf gegenüber dem neuen Gewerbegebiet Dell, in Werthenbach und in Nenkersdorf. Große Flächen sind in Dreis-Tiefenbach zwischen Siegstraße und B 62 auf dem Gelände von Alstom und weiter bis zur Fischerkurve markiert, schließlich auch die Abfalldeponie in der Winterbach in Herzhausen.
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Bisher nur zwei Anlagen
Derzeit gibt es nur Freiflächen-Photovoltaikanlagen beim Klärwerk Deuz und am Rande der Obernautalsperre. Im Stadtentwicklungsausschuss wies Beigeordneter Andreas Fresen auf die Beschränkungen bei der Genehmigung solcher Anlagen hin. „Vielleicht wird das demnächst einfacher.“ Er erwarte Veränderungen durch die neue Bundesregierung und die neue Bundestagsmehrheit. „Dann haben wir ganz andere Voraussetzungen.“
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Viele gesetzliche Beschränkungen
Anders als Windkraftanlagen sind Freiflächen-Photovoltaikanlagen im städtebaulichen Außenbereich nicht zulässig. Erst recht darf Wald und landwirtschaftliche Fläche nicht genutzt werden, solange auch Standorte zum Beispiel auf Dächern oder Parkplätze möglich sind. Über diese Regelung hinaus, die der Bund in seinem Baugesetzbuch trifft, hat das Land festgelegt, dass Photovoltaik vor allem „auf und an“ vorhandenen Gebäuden zu installieren sei und in Siedlungs- und Gewerbegebieten nur „untergeordnet“ zuzulassen sei.
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Netphener Außenbereich ist Landschaftsschutzgebiet
Für Netphen gilt zudem ein Landschaftsplan: Danach ist der gesamte Außenbereich Landschaftsschutzgebiet, für das ein Bauverbot gilt, auch für Freiflächen-Photovoltaik. Wer den erzeugten Strom nicht selbst verbrauchen, sondern ins Netz einspeisen will, bekommt die Vergütung nach dem Erneuerbare-Ebergien-Gesetz nur, wenn die Anlage an einer Autobahn oder Bahnstrecke, auf einer bereits versiegelten Fläche oder einer „Konversionsfläche“ (also zum Beispiel: ehemalige Gewerbefläche oder Militärstandort) steht.
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