Meschede. . Seit der Debatte um eine Videoüberwachung in Teilen der Innenstadt von Meschede hat es keine neuen, gravierenden Schäden durch Vandalismus mehr gegeben. Aus Sicht der Stadtverwaltung ist das Zufall. Deshalb werden Videoüberwachungspläne vorbereitet. Eine Ratsmehrheit hat den Auftrag abgesegnet.

Seit der Debatte um eine Videoüberwachung in Teilen der Innenstadt von Meschede hat es keine neuen, gravierenden Schäden durch Vandalismus mehr gegeben. Aus Sicht von Jörg Fröhling, dem Pressesprecher der Stadt Meschede, ist das Zufall. „Wir hatten immer Wellenbewegungen“, sagt er. „Es gibt Zeiten, in denen nichts passiert und dann geschieht leider doch wieder etwas.“ Deshalb werden bei der Stadtverwaltung die Videoüberwachungspläne vorbereitet.

Eine Mehrheit aus CDU und FDP hatte ihr den Auftrag dazu gegeben. Der Fachbereich Ordnung soll prüfen, wie und ob eine Kameraüberwachung an der Unterführung zwischen Le-Puy- und Warsteiner Straße, an der Hennestiege und am Hennepark möglich ist. Die NRW-Datenschützer hatten schon im Vorfeld ein Veto angekündigt. Die Stadtverwaltung sieht dennoch Chancen für eine Umsetzung.

Datenschutzbeauftragter muss noch zustimmen

Sie möchte dabei auf ein neuartiges System setzen, das Aufnahmen nur verschlüsselt darstellt. Erst unter Aufsicht autorisierter Personen, die über einen Chip verfügen, können die Bilder korrekt dargestellt werden – etwa im Beisein der Polizei. Zurzeit arbeitet die Stadtverwaltung an der Anmeldung dieser Maßnahme. Sie muss, so sieht es das Gesetz vor, beim heimischen Datenschutzbeauftragten vorgelegt werden.

Dabei handelt es sich um Joachim Walter, offiziell ist er Datenschutzbeauftragter des Hochsauerlandkreises. Jedoch: Tatsächlich teilt sich der HSK diese Position mit mehreren heimischen Kommunen. Wird Walter in Meschede tätig, so wird er automatisch zum Datenschutzbeauftragten der Stadt Meschede. Mit anderen Worten: Die Stadtverwaltung prüft die Rechtmäßigkeit zunächst einmal intern in den eigenen Reihen.

Von den Einschätzungen Walters hängt es ab, wie es im nächsten Schritt mit der Videoüberwachung weitergeht. Der Fachbereich Ordnung wird danach prüfen, wie er mögliche Bedenken des Datenschützers ausräumen kann. Außerdem werden parallel die Kosten für eine Videoüberwachung ermittelt.

Stadtrat entscheidet in öffentlicher Sitzung

Liegen alle Fakten auf dem Tisch, kommt es erneut zu einer politischen Debatte: Dann hat der Stadtrat das Wort und entscheidet in öffentlicher Sitzung, ob Kameras betrieben werden sollen. In den weiteren Instanzen könnten das NRW-Innenministerium und die NRW-Datenschützer mitmischen.