Meschede. . Als erste Kommune in Südwestfalen möchte die Stadt Meschede in ihrer Innenstadt eine Videoüberwachung installieren. Drei Bereiche sollen nach Willen der Verwaltung gekennzeichnet und mit Kameras bestückt werden. Das Land NRW aber hat Zweifel an der Rechtmäßigkeit.
Gegen Vandalismus und Sachbeschädigung in der Innenstadt von Meschede. Die Unterführung zwischen Le-Puy- und Warsteiner Straße, die Henne-Stiege am Winziger Platz und der Hennepark am Kreishaus sollen nach Vorstellung der Stadtverwaltung künftig mit Kameras überwacht werden. Die Stadtverwaltung plädiert für eine Videoüberwachung dieser Bereiche. In der kommenden Woche hat die Kommunalpolitik das Wort. Das Land NRW hält diese Pläne - im Gegensatz zur Stadtverwaltung - allerdings nicht für rechtmäßig, wie ein Sprecher gegenüber der FUNKE Mediengruppe betonte.
Sachbeschädigung und Vandalismus vorbeugen
„Wir wollen Sachbeschädigung und Vandalismus vorbeugen“, so Jochen Grawe, Leiter des Fachbereichs Ordnung und Allgemeiner Vertreter des Bürgermeisters. Er argumentiert so: In der Vergangenheit hatte es immer wieder Beschädigungen in der umgebauten Innenstadt gegeben. So wurden zum Beispiel die Bodenstrahler in der Unterführung und die metallenen Schilfkobolde im Hennepark zerstört und die Hennestiege am Winziger Platz wie auch die neue Johannesbrücke mit Graffiti verunstaltet.
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„Das sind keine Dummejungenstreiche“, betonte Jochen Grawe: „Es handelt sich um Zerstörungen mit teilweise erheblichem Sachschaden - es kostet viel Geld, das zu beseitigen.“
Meschede will Kameras Anfang 2014 installieren
Sollte der Rat einer Überwachung zustimmen, so würde die Stadt die Kameras Anfang 2014 installieren wollen. „Zunächst geht es um einen Grundsatzbeschluss aus der Politik“, sagte Pressesprecher Jörg Fröhling. Im nächsten Schritt würden dann die Details, etwa die Kosten einer solchen Maßnahme, ermittelt.
Die Stadtverwaltung stellt sich die Videoüberwachung so vor: Für 48 Stunden sollen die Aufzeichnungen aufbewahrt und danach ungesehen gelöscht werden. Die Daten sollen nur zu Beweiszwecken an Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichte weitergegeben werden. Die überwachten Bereiche sollen deutlich mit Schildern gekennzeichnet werden.
NRW hat Zweifel an der Rechtmäßigkeit
Durch das Hausrecht sieht die Stadtverwaltung die Maßnahme nach eigenen Angaben gesetzlich gedeckt. Demnach dürften öffentliche Räume beobachtet werden, um Straftaten zu verhindern.
Der NRW-Datenschutzbeauftragte und das NRW-Innenministerium widersprachen dieser Ansicht jedoch auf Nachfrage der FUNKE Mediengruppe in einer Stellungnahme. Eine Kommune dürfe beispielsweise die Wand eines Rathauses überwachen, nicht aber den öffentlichen Raum. Diese Möglichkeit habe allein die Polizei - und das auch nur unter bestimmten Voraussetzungen.