Meschede. . Trotz Bedenken von Datenschützern will die Stadt Meschede an ihren Plänen für eine mögliche Videoüberwachung in Teilen der Innenstadt festhalten. „Wir werden unseren Vorschlag dem Stadtrat vorlegen und erwarten ein politisches Signal“, sagte Jochen Grawe als Allgemeiner Vertreter des Bürgermeisters.
Es könne nicht sein, dass die Innenstadt von Meschede für mehrere Millionen Euro umgebaut werde und der Bauhof regelmäßig ausrücken müsse, um erst einmal Beschädigungen zu beseitigen.
„Wie sollen wir uns denn vor Vandalismus und Schmierereien schützen?“, fragte Jochen Grawe als Allgemeiner Vertreter des Bürgermeisters. „Wir sind uns darüber im Klaren, dass es nicht ganz so einfach mit der Videoüberwachung werden kann“, erklärte er. „Hier es gibt es durchaus unterschiedliche Rechtsauffassungen.“
Meschede bezieht sich auf Hausrecht
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Die Stadt Meschede bezieht sich auf das Hausrecht, das sie in eigenen Gebäuden und auf eigenen Flächen ausüben will. Nach Ansicht der Stadtverwaltung ist auf diese Weise eine Videoüberwachung zulässig. „Wir werden das rechtlich ausloten, wenn der Stadtrat zustimmt“, erklärte Grawe.
An der Henne-Stiege, an der Unterführung und am Hennepark sollen die Kameras nach Vorstellung der Stadtverwaltung angebracht werden. Die Aufnahmen, so der Plan, sollen 48 Stunden gespeichert und danach ungesehen gelöscht werden, wenn keine Straftaten vorgefallen sind.
NRW bleibt bei ablehnender Haltung
Der NRW-Landesdatenschutzbeauftragte äußerte sich am Dienstag im Gespräch mit der FUNKE Mediengruppe erneut ablehnend zu den Plänen. „Kommunen dürfen keine öffentlichen Plätze überwachen“, sagte Pressesprecher Nils Schröder.
Eine solche Maßnahme sei durch das Hausrecht nicht gedeckt, darüber stehe das Gemeinwohl. Allenfalls könnten noch Aufzeichnungen nachts in einem abgeschlossenen und umzäunten Park erlaubt sein.