Schmallenberg/Arnsberg. . Das Arnsberger Landgericht muss im Wisent-Streit entscheiden. Das Verfahren läuft, weil die Tiere Baumschäden entlang des Rothaarsteigs anrichten.
Die Wisente dürfen sich vorerst weiter auch im Schmallenberger Gebiet Buchenrinde schmecken lassen. Der Wisent-Verein muss nicht dafür sorgen, dass sie jenseits des Rothaarsteigs bleiben, wie das Amtsgericht Bad Fredeburg zuletzt entschieden hatte. Denn mit der Zulassung der Berufung hat das Landgericht auch die einstweilige Verfügung des Amtsgerichtes bis zur Verhandlung in Arnsberg ausgesetzt, da „eine besondere Dringlichkeit“ nicht gegeben sei. Die Verhandlung, so schätzt Dorina Henkel, Pressesprecherin des Arnsberger Landgerichts, wird im Frühjahr stattfinden.
Als nächstes werde die Berufungsbegründung auch den Anwälten des klagenden Waldbauern zugesandt. „Sie können dann noch mal dazu Stellung nehmen.“ Anwalt Dr. Dieter Schulz rechnet in den nächsten Tagen damit. Noch sei sie nicht eingegangen. „Uns bleibt nur abzuwarten.“ Eigentlich seien alle Argumente ausgetauscht. Er ist weiterhin der Ansicht, dass auch die Frage „Sind die Tiere herrenlos oder nicht?“ zu kurz greift. „Meiner Ansicht nach geht es darum, dass die Tiere Schäden verursachen und der Eigentümer einfach sagt, das ist mir egal.“
Veruntreuung von Landesvermögen
Ärgerlich sei die Aussetzung der einstweiligen Verfügung vor allem, weil jetzt im Winter die Tiere natürlich besonders viele Schäden verursachen, wenn sie nichts anderes zu fressen finden. Rechtlich bedenklich findet er auch, dass die Schäden, die die Wisente im Staatsforst anrichten – 15 000 bis 30 000 Euro pro Jahr – vorerst nicht in Rechnung gestellt werden. Forstdirektor Hans von der Goltz hatte gegenüber unserer Redaktion bestätigt: „Das sind die Konsequenzen aus dem Landes-Projekt, auch wenn sie in dieser Höhe nicht zu erwarten waren.“ Schulz hält das sogar für Veruntreuung von Landesvermögen, „ein Fall vielleicht sogar für den Landesrechnungshof.“
Mittlerweile haben sich auch Forstbetriebsgemeinschaften aus Oberkirchen, Westfeld, Grafschaft und Sorpe mit einer Petition an den Landtag gewandt. „Außerdem liegen Unterschriftenlisten aus“, bestätigt Georg Droste, Vorsitzender der Forstbetriebsgemeinschaft Oberkirchen, und betont: „Wir haben nichts gegen die Wisente. Wir wollen sie aber nicht auf unseren Grundstücken!“ Auch eine ausgebrochene Kuhherde müsse aus den Feldern des Nachbarn zurückgetrieben werden. „Und das erwarten wir auch vom Wisentverein.“
Am Landgericht in Arnsberg wird neu verhandelt
Im Oktober hat das Amtsgericht Schmallenberg sein Urteil verkündet. Demnach sind die Tiere nicht wild, also nicht herrenlos, und der Wisentverein trägt die Verantwortung – auch für die Schäden.
Der Wisentverein hat jedoch Berufung eingelegt. Jetzt wird am Landgericht neu verhandelt.
Außerdem bemängelt er die fehlende Kommunikation. „Der Wisentverein weiß doch, wann die Tiere auf Schmallenberger Gebiet sind. Dann könnte er sich doch wenigstes melden oder besser noch dafür sorgen, dass die Tiere zurückgetrieben werden.“ Und er bringt ein Beispiel: „Wenn ich die Wasserratte hier wieder ansiedeln will, kann ich sie doch auch nicht erst auf meinen Grundstück heranzüchten und dann – wenn es mir zu viel wird – die Türen öffnen mit dem Argument ,die sind doch bedroht!’ Man kann doch das Eigentum anderer Leute nicht so mit Füßen treten.“