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Sie knackten Fahrkartenautomaten der Deutschen Bahn in Dortmund – mit Hilfe von selbst gebauten Spreng-Kartuschen, mit einer Flex wollten sie die Automaten absägen und mit einem gestohlenen Quad abtransportieren. Beute machten sie dabei nie. Denn die Versuche scheiterten.

Beim letzten Versuch erwischten Bundespolizisten die Diebe. Gestern stand ein 21-jähriger Mendener vor dem Jugendschöffengericht. Richter Hennemann verurteilte ihn zu einer Bewährungsstrafe von 15 Monaten.

Der junge Mann auf der Anklagebank war nervös. Er galt schon in der Schule als Außenseiter, wurde während seiner Ausbildung gemobbt. Später hatte er auf die Bundeswehr gehofft, bei der er sich verpflichten wollte. Doch auch dieses Projekt scheiterte, der junge Mann entfernte sich kurze Zeit später von der Truppe. „Er hat viel Gewalt erfahren“, sagte seine Verteidigerin. „Er hat Anerkennung gesucht und dabei den falschen Freundeskreis gefunden.“ Ihr Mandant sei nicht der Kopf der Bande gewesen, sondern ein Mitläufer. Der Haupttäter sitzt bereits in Haft.

Vor den Taten hätte der Mendener sich Mut in Form von Drogen „eingeworfen“: Amphetamine genommen und Marihuana geraucht. „Er hat täglich konsumiert“, sagte seine Verteidigerin. Und auch heute noch kifft der 21-Jährige regelmäßig am Wochenende. Die mögliche Beute sollte auch zur Finanzierung der Drogen genutzt werden. Er habe schon ein Anti-Aggressionstraining machen wollen. „Aber das kostet 2 000 Euro, wenn man es freiwillig macht“, so der Hartz-IV-Empfänger. „Wovon soll ich das bezahlen?“ Er habe eingesehen, dass er sein Leben in den Griff bekommen müsse.

Richter Hennemann verurteilte den jungen Mann nach Jugendstrafrecht zu einer Bewährungsstrafe von 15 Monaten. Er muss außerdem 200 Sozialstunden leisten: „Damit wieder Struktur in Ihr Leben kommt.“ Außerdem muss der junge Mann regelmäßig nachweisen, dass er keine Drogen mehr nimmt, dass er zur Drogenberatung und zum Anti-Aggressionstraining geht.

Der Sachschaden beläuft sich auf mehrere zehntausend Euro. „Sie können froh sein, dass die Bahn noch keine Ansprüche geltend gemacht hat“, sagte Richter Hennemann. „Das ist aber nicht auszuschließen.“ Auch der Zugverkehr hatte zum Teil still gestanden: Denn die Automaten sind mit dem Stromnetz der Bahnhöfe verbunden.