Menden. .

Zwei Jugendliche, die sich nicht leiden können, treffen sich zufällig an der Lendringser Hauptstraße, beleidigen sich und verabreden sich dann kurz entschlossen zu einer Schlägerei: „Wie im schlechten Film“, urteilte Jugendrichter Hennemann vom Amtsgericht Menden. Doch dann soll der 20-jährige Angeklagte einen Schlagstock gezogen und das Opfer am Kopf verletzt haben.

Bei der Polizei klang die Aussage des 21-jährigen Opfers noch genau so. Bei der Schlägerei Mitte Januar dieses Jahres soll der Angeklagte mit einem Schlagstock geprügelt haben. Eine vier Zentimeter lange Platzwunde am Kopf trug das Opfer davon. Vor Gericht änderte er aber plötzlich seine Aussage: kein Schlagstock sei eingesetzt worden.

Jeweils ein Freund von Täter und Opfer war Zuschauer der Schlägerei, zwei der drei Aussagen waren identisch. Sowohl Täter, Freund des Täters und Opfer gaben an, dass die Schlägerei einvernehmlich stattgefunden habe. Die beiden hatten laut Opfer „noch eine Rechnung offen“, worum es genau ging, wollte aber keiner der Beteiligten sagen.

Auf dem Weg zum Schauplatz habe der Angeklagte seinem Freund dann seinen Schlagstock gegeben, damit ein fairer Faustkampf beginnen konnte. Die Wunde hätte das Opfer sich wohl bei einem Sturz der beiden Kämpfenden zugezogen.

Das Opfer selbst war zu diesem Zeitpunkt auf Bewährung auf freiem Fuß, mit seiner Polizei-Aussage hätte er dem Angeklagten „eins reinwürgen“ wollen. Gleichzeitig wollte er aber schon damals nicht, dass gegen den Angeklagten ermittelt wird. Als dem 21-Jährige aber klar wurde, dass auch eine Falschaussage vor Gericht strafbar ist, sagte er lieber gar nichts mehr.

Einzig die Aussage des Freundes des Opfers unterschied sich. Auch er berichtete von der einvernehmlichen Schlägerei, jedoch auch vom Gebrauch der Waffe: „Ich habe hundertprozentig einen Schlagstock gesehen.“

Die einvernehmliche Verabredung zur Schlägerei fand Richter Hennemann „rechtlich interessant“. In einer lebhaften Diskussion kamen Staatsanwaltschaft und Verteidigung überein, dass aufgrund der gegensätzlichen Zeugenaussagen nur schwerlich der wirkliche Tathergang zu rekonstruieren sei. Darum schlugen sie Richter und Schöffen vor, das Verfahren gegen 80 Sozialstunden einzustellen, das Gericht nahm den Vorschlag an.