Menden. . Als Hobbys gibt er Motocross und Rennroller-Fahren auf dem Nürburgring an. Eine Fahrerlaubnis für ein solches Gefährt im Straßenverkehr hat er allerdings nicht. Gestern stand der 20-jährige Mendener vor dem Amtsgericht und Jugendrichter Hennemann.

Die Anklage: Fahren eines Kraftrades ohne Fahrerlaubnis, ohne die erforderliche Pflichtversicherung und fahrlässige Körperverletzung. Der junge Mendener muss 1 200 Euro Geldbuße bezahlen – und er darf im kommenden halben Jahr nicht den Führerschein machen.

Eigentlich hatten der heute 20-Jährige und sein Freund das nicht-versicherte Motorrad nur im Gelände fahren wollen. Das motorisierte Zweirad wollten sie bis zum Wald schieben. „Aber das ist uns lästig geworden, da haben wir den Motor gestartet und sind losgefahren“, sagte der 17-Jährige, der als Sozius mitfuhr. Erst sei es über einen Fußweg gegangen, dann hätten sie auf eine Straße gewechselt. Auf der Friedhofstraße/Ecke Habichtstraße in Lendringsen bogen die beiden in einer unübersichtlichen Kurve ab. Plötzlich stand ein Auto auf der Straße, das wohl rückwärts aus einer Einfahrt gefahren war.

Die Straße war regennass, der 20-Jährige krachte vor das Auto und schlitterte über den Asphalt. Sein Freund erlitt dabei leichte Verletzungen: eine Gehirnerschütterung, Prellungen und eine Schnittwunde am Rücken. Mit welcher Geschwindigkeit sich die Beiden in die Kurve legten, war gestern unklar: Der Tacho der Yamaha war schon zum Zeitpunkt des Unfalls kaputt.

Bereits dreimal war der 20-Jährige mit Verkehrsdelikten aufgefallen. „Dieser Unfall ist noch einmal glücklich abgelaufen“, wandte sich Richter Hennemann an den Mendener. „Das kann schnell anders ausgehen, wenn Sie für ein Unfallopfer ein Leben lang zahlen müssen.“ Eine Einsicht sei beim Angeklagten nicht festzustellen, er habe die Schuld noch beim ausparkenden Autofahrer gesehen.