Menden. .
Beim Rotlichtbetrieb verdient die Stadt Menden seit einem halben Jahr mit: Die Sexsteuer ist am 1. Juli 2011 eingeführt worden. Derzeit müssen laut Stadtverwaltung drei Betriebe Steuern zahlen. Im letzten Quartal 2011 sind dabei rund 8 000 Euro zusammen gekommen.
Auch Wohnungsprostitution – also das Angebot sexueller Handlungen gegen Entgelt in Privatwohnungen – zählt zu den steuerpflichtigen Betrieben. Hier ist der Stadt bislang allerdings nur ein einziger dieser Privatbetriebe bekannt. Wie hoch die Dunkelziffer ist, vermag Stadt-Pressesprecher Manfred Bardtke nicht zu sagen. „Wenn ein solcher Betrieb nicht angemeldet wird, sind wir auf Nachbarn angewiesen, die uns darauf aufmerksam machen.“
Wohnungsprostitution in Menden
Dass es Wohnungsprostitution in Menden gibt, wurde öffentlich, weil für den vergangenen Montag eine Verhandlung am Amtsgericht angesetzt war. Sie musste wegen Krankheit des Richters allerdings ausfallen. Die Anklage: Beleidigung. Die Angeklagte, Jahrgang 1970, soll sich mit ihren Nachbarn im Mehrfamilienhaus gestritten haben. Diese hatten sich über Ruhestörung durch den Besuch von Freiern beschwert.
Wenn die Wohnungsprostitution angemeldet und genehmigt ist, ist rechtlich gegen diese Form von Betrieb nichts einzuwenden. Die Polizei hält Wohnungsprostitution und die Rotlichtbetriebe in Menden für unproblematisch. „Strafrechtlich sind die Betriebe bislang nicht auffällig geworden“, so Dietmar Boronowski von der Kreis-Polizeibehörde. Die Polizei führe unregelmäßig Kontrollen in den Sex-Betrieben durch. Schwerpunkt der Betriebe ist auch weiterhin die Fröndenberger Straße. Die Steuer beträgt je Veranstaltungstag und angefangene zehn Quadratmeter entweder 3 oder 10 Euro.