Attendorn. Der Investor hat die Ein- und Ausfahrt für die voll beladenen Lkw in das neue Einkaufszentrum in Attendorn verändert. Mit ernsten Konsequenzen.
Nach etwa vier Jahren intensiver Planung wollen die Stadt Attendorn und die Immobilien Treuhand GmbH aus Düsseldorf (ITG) bei ihrem Prestigeprojekt einen entscheidenden Schritt gehen: Der Stadtrat wird in seiner nächsten Sitzung am Mittwoch, 20. März, über den veränderten Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 37 n „Wallcenter“ befinden, der nicht weniger als die planerische Grundlage zum Bau des neuen Einkaufszentrums auf dem ehemaligen Busbahnhof in Attendorn bildet. Anschließend wird dieses angepasste Planwerk (erneut) öffentlich ausgelegt.
In den vergangenen Monaten haben die Stadt und der Investor aus der Landeshauptstadt an einer wohl letzten Planungshürde gefeilt: einer veränderten Anlieferzone für die Drogeriemarktkette Müller, für den Lebensmittel-Vollsortimenter (Hit oder Edeka), für die Apotheke und die Bäckerei, die als Mieter in das Wall-Center einziehen sollen. Aufgrund dieser Anpassungen müssen die gesamten Unterlagen nach Beschluss im Stadtrat noch einmal für einen Monat ausgelegt werden, um jedermann die Möglichkeit der Einsichtnahme zu geben. Anschließend soll der finale Beschluss gefasst werden, gegen den nach Erlangen seiner Rechtskraft wiederum geklagt werden kann.
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Die Planänderungen rühren im Wesentlichen aus einer Stellungnahme. Ursprünglich war nämlich vorgesehen, dass die vollbeladenen Lkw die im Gebäude liegende Anlieferzone über eine Zufahrt ansteuern, die vor dem Wohnhaus Am Zollstock 28 verläuft und dann seitlich in das Einkaufszentrum führt. Dieses Wohnhaus gehört der Familie Dornseifer, die bekanntlich im nahegelegenen Allee-Center sowie etwas weiter entfernt am Südwall (Auf der Tränke) Frischemärkte betreibt und wenig Interesse an zusätzlicher Konkurrenz haben dürfte. Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung intervenierte Dornseifer und machte in einer Stellungnahme deutlich, dass Anlieferverkehre direkt vor seinem Wohnhaus zu gefährlich seien, sich die Bewohner einer großen Lärmbelästigung konfrontiert sehen würden und diese Situation auf Dauer zu Mietminderungen führen würde.
Zwei Stellplätze fallen weg
Darauf haben der Investor und die Stadt nun reagiert. So werden die Lkw vom Zollstock kommend in Zukunft durch ein großes Rolltor in das zweigeschossige Gebäude hineinfahren, dort die Ware abladen und rangieren, um dann durch ein zweites Rolltor wieder herauszufahren. Vor dem Dornseifer-Gebäude werden somit keine Anliefer- und Rangierverkehre stattfinden. Doch „nicht nur die Anfahrt zur Anlieferzone (...) hat sich verändert, sondern auch die Anlieferzone im Gebäude selbst. Sie musste um einige Quadratmeter in ihrer Ausdehnung verändert werden, um im Gebäude mehr Raum für Fahrbewegungen der Lieferfahrzeuge zu schaffen“, führt Uwe Waschke, Amtsleiter Bauen und Planen im Attendorner Rathaus, in einer Sitzungsvorlage zunächst für den zuständigen Planungsausschuss aus, der vor der Ratssitzung tagt – und zwar am Montag, 11. März, ab 17 Uhr.
Dies führe zum einen dazu, dass zwei Auto-Stellplätze im ebenerdigen Parkdeck verlustig gehen – statt 143 Autos können nur noch 141 im Wall-Center parken. Zum anderen ergeben sich bauliche Veränderungen in der Verbindung zwischen Erdgeschoss und Obergeschoss, die wiederum dazu führen, dass der Drogeriemarkt Müller seine Verkaufsflächengröße von 1190 auf 1120 Quadratmeter reduzieren muss. „Das tut uns weh, weil uns 70 Quadratmeter Mietfläche fehlt“, gibt Stephan Raida, Projekt-Verantwortlicher der ITG, im Gespräch mit dieser Redaktion zu. Diese Anpassung sei natürlich mit Müller besprochen worden. Auch der Verlust zweier Autostellplätze sei nicht schön, aber verkraftbar. Die Verkaufsflächen des Lebensmittel-Vollsortimenters (1985 Quadratmeter), der Apotheke (95) und der Bäckerei (55) bleiben unverändert – genauso wie die 15 Quadratmeter für eine kleine Café-Bar.
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Sollte der Stadtrat den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 37 n „Wall-Center“ mit all seinen Gutachten und Konzepten nach der nun stattfindenden öffentlichen Auslegung mehrheitlich verabschieden und der neue Bebauungsplan Rechtskraft erlangen, kann gegen diesen geklagt werden. Weder Uwe Waschke noch Stephan Raida würden sich wundern, wenn genau dies geschieht und am Ende ein Gericht darüber entscheiden muss, ob der Bebauungsplan fehlerhaft ist oder nicht. Deswegen könne der ITG-Verantwortliche Raida heute noch nicht mit Bestimmtheit sagen, wann die sichtbaren Arbeiten zum Bau des neuen Einkaufszentrums auf dem ehemaligen Busbahnhof beginnen.