Attendorn. Der Ex-Lehrer vom St.-Ursula-Gymnasium soll „grenzverletzende“ Nachrichten an einen Schüler verschickt haben. Eine Anklage erwartet ihn nicht.
Die Suspendierung eines Lehrers am St.-Ursula-Gymnasium in Attendorn im Sommer vergangenen Jahres wird kein juristisches Nachspiel haben. Die Staatsanwaltschaft in Siegen hat das strafrechtliche Ermittlungsverfahren zu den Akten gelegt. Dies bestätigte Oberstaatsanwalt Patrick Baron von Grotthuss, gleichzeitig Pressesprecher der Behörde, auf Anfrage dieser Redaktion: „Das Verfahren ist mangels Vorliegen eines strafbaren Verhaltens eingestellt worden.“
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Das Erzbistum Paderborn als Träger des Attendorner Gymnasiums hatte den pensionierten Lehrer, der in einem geringfügigen Beschäftigungsverhältnis weiter bei den Ursulinen unterrichtet hatte, nach schweren Vorwürfe eines ehemaligen Schülers kurz nach Sommerferien rausgeworfen und das Arbeitsverhältnis beendet. Im Raum stand der Vorwurf einer „grenzverletzenden Kommunikation im Lehrer-Schüler-Verhältnis“ aus dem Jahr 2010. Laut Staatsanwalt von Grotthuss habe es sich um Chat-Nachrichten gehandelt, die grenzwertig gewesen seien, im strafrechtlichen Sinne aber keine „rote“ Linie überschritten hätten.
Kröning: Tatvorwürfe gegenstandslos
Der im Attendorner Stadtleben bekannte Lehrer hatte sich unmittelbar nach seiner Suspendierung und aufgrund einer Strafanzeige seines Arbeitgebers anwaltliche Hilfe genommen – und zwar in Person von Rechtsanwalt Harald Kröning von der Kanzlei Dr. Sangermann, Kröning und Partner. Sein Mandant, so Kröning auf Nachfrage dieser Redaktion, habe von Beginn an bestritten, Kontakte im Sinne einer „grenzverletzenden Kommunikation im Lehrer-Schüler-Verhältnis“ unterhalten zu haben.
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Kröning erklärt schriftlich auf Anfrage: „Im Zuge des Verfahrens hatte sich herausgestellt, dass es im Vorfeld gegenüber meinem Mandanten in den Jahrzehnten seiner Tätigkeit als Lehrer bis zu dem jetzt aktuellen Ermittlungsverfahren derartige Vorwürfe nicht gegeben hat.“ Und weiter: „Mein Mandant ist selbstverständlich sehr froh, dass nach den durchgeführten umfangreichen Ermittlungen sich seine Aussage bestätigt hat und die Tatvorwürfe gegenstandslos sind.“
Erzbistum würde wieder so handeln
Das Erzbistum Paderborn wollte sich zu der Entscheidung der Staatsanwaltschaft, keine Anklage zu erheben, öffentlich nicht äußern. Der kirchliche Träger verneinte jedoch die Frage, ob es mit der Strafanzeige bzw. der Suspendierung voreilig gehandelt hätte. „Ein grenzverletzendes Verhalten und Kommunizieren darf nicht akzeptiert werden. Dazu verpflichtet uns der Schutz der Schülerinnen und Schüler. Dieser ist für uns handlungsleitend“, betont ein Sprecher des Bistums aus Ostwestfalen. Das Erzbistum Paderborn stehe somit zu seinem Vorgehen und würde in potenziellen neuen Fällen erneut so handeln. Am Gymnasium selbst ist der Rauswurf der bekannten Lehrer-Persönlichkeit kein großes Thema mehr, erklärt Schulleiter Markus Ratajski.