Attendorn. Am St.-Ursula-Gymnasium wurde ein Lehrer nach schweren Vorwürfen eines ehemaligen Schülers freigestellt. Jetzt kommen weitere Details ans Licht.

Nach dem Rauswurf eines Lehrers läuft der Unterricht am St.-Ursula-Gymnasium in Attendorn weitgehend normal ab. Natürlich sei die Beurlaubung des jetzt ehemaligen Kollegen Haupt-Gesprächsthema an der Schule, „eine Krisenstimmung mache ich aber nicht aus. Bei den jüngeren Schülern ist das Thema auch nicht so präsent wie bei den älteren“, erklärte Schulleiter Markus Ratajski im Gespräch mit dieser Redaktion

Das Erzbistum Paderborn als Träger des Gymnasiums hatte den Lehrer Ende letzter Woche freigestellt, nachdem schwere Vorwürfe eines ehemaligen Schülers bekannt wurden, die sich auf einen Zeitraum vor rund zwölf Jahren beziehen. Es geht um den Vorwurf einer „grenzverletzenden Kommunikation im Lehrer-Schüler-Verhältnis“, schrieb das Erzbistum in einer Mitteilung – ohne jedoch zu erklären, was damit eigentlich gemeint sei. Von Handgreiflichkeiten oder gar sexuellen Übergriffen ist nach unseren Informationen aber nicht die Rede. Der Lehrer war nach seinem Ruhestandseintritt in einem geringfügigem Beschäftigungsverhältnis bei den Ursulinen noch beschäftigt.

„Es ist wichtig, dass gar nichts unter den Teppich gekehrt wird und sämtliche Vorwürfe mit Nachdruck untersucht werden. Natürlich fragen sich viele Eltern, was sich hinter eine grenzverletzenden Kommunikation verbirgt“, plädiert auch Ute Baltes, seit vielen Jahren Elternpflegschaftsvorsitzende, für einen offenen und transparenten Umgang mit der Situation. Zwar habe sie vereinzelt Nachfragen aus der Elternschaft erhalten, allerdings deutlich weniger als vor gut zwei Jahren. Damals erhielt die Schule eine Amokdrohung, die Lehrer, Schüler und Eltern in Angst versetzte.

„Wir als Eltern vertrauen jetzt ganz der Professionalität der Staatsanwaltschaft. Ich darf aber auch sagen, dass bis zur Aufklärung die Unschuldsvermutung gilt.“ Die Behörde aus Siegen wurde vom Erzbistum über die Vorwürfe bereits informiert. „Der zur Anzeige gebrachte Sachverhalt wird nunmehr geprüft und gegebenenfalls werden weitere Ermittlungen eingeleitet. Zum Sachverhalt können derzeit keine Angaben gemacht werden“, erklärt Oberstaatsanwalt Patrick Baron von Grotthuss. Er bestätigt, dass eine Strafanzeige des Erzbistums am Dienstag eingegangen ist.

Der Betroffene hat aufgrund der gegen ihn vom Bistum bekanntgemachten Vorwürfe inzwischen Rechtsanwalt Harald Kröning aus Attendorn eingeschaltet. Der Rechtsanwalt erklärt auf Nachfrage der Westfalenpost, dass sein Mandant außerordentlich überrascht sei über die Vorbehalte gegen ihn. Zumal ihm bis heute ein konkreter Sachverhalt eines konkreten Vorwurfes nicht bekanntgemacht worden sei. Insbesondere nicht von der Staatsanwaltschaft, sagt er. „Mir als Rechtsanwalt stellt sich die Frage, was die hier in Rede stehende verbale Grenzüberschreitung in strafrechtlichem Sinne bedeutet.“