Herdecke. Ein 47-jähriger Herdecker muss sich wegen des Besitzes von Kinderpornografie vor Gericht verantworten und erhält eine Geldstrafe.

Anfang 2020 entdeckten Ermittler in der Wohnung eines Herdeckers einige kinderpornografische Bilder. Der verbotene Besitz brachte den 47-Jährigen nun im Amtsgericht Wetter auf die Anklagebank. Im Prozess überließ er das Reden seinem Verteidiger. Der räumte den Vorwurf in seinem Namen ein.

Über Chats erhielt der Mann aus Herdecke die vier Fotos, auf denen kleine Mädchen in eindeutiger Weise abgebildet waren. Später geriet er in den Fokus der Ermittlungen und am 13. Februar vergangenen Jahres wurde seine Wohnung durchsucht. Dabei stellten die Beamten einen Computer und eine Festplatte sicher. Darauf befanden sich die Bilder. So wurde dem 47-Jährigen, der zuvor noch nicht in Erscheinung getreten war, das Verschaffen und der Besitz von Kinderpornografie zur Last gelegt.

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„Wir können das abkürzen. Das war so“, erklärte der Anwalt des Herdeckers nun direkt nach der Verlesung der Anklageschrift. Sein Mandant habe Vieles gelöscht, weil er keinen Kontakt zu so etwas hätte haben wollen – nur eben die vier Bilder nicht. „Es ist ihm auch klar, dass das nicht richtig ist.“ Eine pädophile Neigung habe er nicht, benötige dem entsprechend auch keine Therapie. „Vielleicht der Reiz des Verbotenen“, so der Verteidiger. „Der Gang zu Gericht ist für ihn, der nie mit der Justiz zu tun hatte, das Allerschlimmste. Das war eine einmalige Sache.“

Mit Blick auf den Umstand, dass es sich um vier und nicht um hunderte oder tausende Bilder und einen Angeklagten mit leerem Strafregister handelte, regte der Rechtsanwalt die Einstellung des Verfahrens gegen Geldbuße an – wobei er bemerkte, dass er nichts bagatellisieren wolle.

Ein Vorschlag, der sowohl für die Anklagevertreterin als auch für den Richter nicht in Frage kam. Der Verteidiger reagierte gelassen: „Einen Versuch war es wert.“ Seine Argumente seien aber auch sehr gut gewesen. Wobei er kurz darauf im Plädoyer selbst betonte: „Natürlich, jede Datei ist eine zu viel.“ Andererseits habe sein Mandant die Bilder lediglich besessen und nicht verbreitet.

Das Geständnis über den Anwalt, das unbestrafte Vorleben und die im Vergleich mit anderen Fällen tatsächlich relativ geringe Menge von kinderpornografischen Bildern wirkten sich letztlich zu Gunsten des schweigsamen Herdeckers aus. Eine Geldstrafe, so der Richter, sei in seinem Fall noch angemessen, die könne sich aber auch nicht im unteren Bereich bewegen. Der 47-Jährige wurde schließlich zu 90 Tagessätzen à 35 Euro Geldstrafe verurteilt. Die Entscheidung des Gerichts ist allerdings noch nicht rechtskräftig.