Herdecke/Wetter. Der Angeklagte sagt, er sei gedankenlos gewesen. Anklage und Gericht waren anderer Meinung.
Vor Jahren erhielt ein Herdecker in drei Fällen Videos mit kinderpornografischen Inhalten und leitete einen Film sogar weiter. Nun wurde er von seiner Vergangenheit eingeholt. Doch, was er vor dem Amtsgericht Wetter als reine Gedankenlosigkeit darstellte, sahen Anklage und Gericht als erhebliche Straftat an. Und die kam den 39-Jährigen teuer zu stehen.
Videos zeigen schweren Missbrauch
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Im Zeitraum zwischen November 2016 und März 2017 landeten die Videos, die den zum Teil schweren Missbrauch auch sehr kleiner Jungen zeigten, auf dem Notebook und Handy des Herdeckers und einen dieser Filme verschickte er an einen Kollegen.
Im Zuge von Ermittlungen geriet schließlich auch er in den Fokus. Besitz und Verbreitung von Kinderpornografie wurde dem 39-Jährigen nun in einem Prozess zur Last gelegt.
Er überließ zunächst seinem Verteidiger das Reden. Der versicherte, dass sein Mandant die Filme nicht für Kinderpornografie gehalten habe und ein Video ohne Nachdenken weitergeleitet habe. Das tue ihm leid. „Es ist ihm unheimlich wichtig, klarzustellen, dass er keine pädophile Neigungen und auch keinen Kontakt zu solchen Gruppen hat.“
Handy und Notebook eingezogen
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Der Angeklagte selbst versicherte: „Ich verurteile so etwas.“ Vielmehr sei er sehr kinderlieb und wünsche sich sogar eine eigene Familie. Natürlich sei ihm auch bewusst, dass er da einen Fehler gemacht habe. Er wisse gar nicht, warum und woher er die Filme überhaupt gehabt habe. „Ich kann es leider Gottes nicht mehr ändern.“ Als er die Anklageschrift erhalten habe, habe er erstmal zehn Tage nicht mehr geschlafen. Und zum Schluss beteuerte er noch einmal: „Ich verabscheue so etwas.“
Während der Verteidiger die kriminelle Energie am „alleruntersten Rand“ sah, fand die Vertreterin der Anklage deutliche Worte für die Taten, auch wenn sie dem Angeklagten gedankenloses Handeln sogar abnahm: „Mich hat das echt geschockt. Ich kann nicht verstehen, wie man so etwas weiterleiten kann.“ Das sah Richter Christoph Labenski nicht anders.
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Das Geständnis und das ehrliche Bedauern sprachen letztlich für den Herdecker. Strafschärfend mussten sich mehrere Vorstrafen auf gänzlich anderem Gebiet und Hafterfahrung auswirken. Der 39-Jährige wurde zu fünf Monaten Haft auf Bewährung und 500 Euro Geldbuße verurteilt. Das Geld soll dem Deutschen Kinderschutzbund zugutekommen. Außerdem wurde die Einziehung des Handys und des Notebooks, auf denen sich das kinderpornografische Material befand, angeordnet.
Rechtskräftig wurde das Urteil erwartungsgemäß nicht.