Wetter/Hagen. Verfahren wegen sexuellen Missbrauchs sowie Kinder- und Jugendpornografie: Ein 47-Jähriger aus Wetter bleibt in Haft. Er will Revision einlegen.

Über mehrere Jahre hinweg sammelte ein Wetteraner kinder- sowie jugendpornografische Bilder und Videos, verschickte sie zum Teil an andere und fertigte in einem Fall selbst ein einschlägiges Foto an. Der Besitz, das Verbreiten, das Herstellen und der damit verbundene sexuelle Missbrauch brachten dem 47-Jährigen im Mai eine Gefängnisstrafe ein. In zweiter Instanz hoffte er nun vor dem Hagener Landgericht auf eine mildere Strafe. Vergeblich.

Rückblende: Ab Juli 2016 begann der Wetteraner mit seiner Tatserie. In zwölf Fällen verbreitete er kinder- und jugendpornografische Schriften, die er an andere Personen weiterleitete. Bei den Kindern, die auf den Bildern und Videos zu sehen waren, handelte es sich zum Teil um sehr junge Opfer.

Vierjährige fotografiert

Der 47-Jährige wurde demnach auch selbst aktiv und nutzte dafür das Vertrauen einer Bekannten aus, indem er ein entsprechendes Foto von ihrer vierjährigen Tochter machte. Und dieses Bild schickte der Mann dann sogar der Mutter des kleinen Mädchens.

Bericht über einen Fall aus Herdecke

Kürzlich im August hatte die Redaktion über einen Herdecker berichtet, der vor Jahren in drei Fällen Videos mit kinderpornografischen Inhalten erhalten und einen Film weitergeleitet hatte.

Der 39-Jährige stufte das als „Gedankenlosigkeit“ ein, er habe keine pädophilen Neigungen oder Kontakte zu solchen Gruppen. Urteil: fünf Monate Haft auf Bewährung, 500 Euro Geldbuße.

Im Juli 2019 kam es dann zu einer Durchsuchung seiner Wohnung in Wetter. Dabei stießen Ermittler auf 716 kinder- und jugendpornografische Bilder und Videos. Mitte Mai verurteilte das Hagener Schöffengericht den bis dato unbescholtenen Mann aus Wetter daraufhin zu drei Jahren Haftstrafe. Zuvor räumte er die Vorwürfe über seinen Verteidiger ein, war überdies aber nicht bereit, sich zu Hintergründen seiner Taten zu äußern.

Zu seinen Gunsten mussten sich das Geständnis und das zuvor leere Strafregister auswirken. Gegen ihn sprachen aus juristischer Sicht hingegen der lange Tatzeitraum, das zum Teil sehr junge Alter der betroffenen Kinder und die Tatsache, dass er die Beziehung zu seiner Bekannten ausnutzte, um das Kind für ein entsprechendes Foto zu missbrauchen.

Wieder geständig

Nach der Verurteilung durch das Hagener Schöffengericht legte der Wetteraner Berufung ein und spekulierte darauf, unter Umständen in einer zweiten Verhandlung mit einer geringeren Strafe davonzukommen.

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Nun befasste sich eine Berufungskammer des Hagener Landgerichts mit seinem Fall. Erneut legte der 47-Jährige ein Geständnis über seinen Anwalt ab und schwieg ansonsten. Nach einer mehrstündigen Verhandlung kam das Gericht kürzlich zu der Überzeugung, dass das Urteil, das in erster Instanz verkündet wurde, durchaus angemessen war. Aus diesem Grund wurde die Berufung des Angeklagten verworfen.

Doch auch das will der Wetteraner so nicht hinnehmen. Über seinen Verteidiger kündigte er bereits an, Revision gegen die Entscheidung der Berufungskammer einlegen zu wollen.