Wetter. Der Wetteraner, dessen Wohnung in Alt-Wetter die Polizei Dienstagmorgen durchsuchte, sitzt in U-Haft. Das sagt die Staatsanwaltschaft Wuppertal.

Bei vielen Wetteranern hatte das Großaufgebot der Polizei am Dienstagmorgen in der Harkortstraße für Aufsehen gesorgt: Unter Federführung der Polizei Wuppertal waren Beamte mit etlichen Einsatzfahrzeugen und einer Hundestaffel angerückt, um eine Wohnung in einem Mehrfamilienhaus und auch die Umgebung nach Datenträgern zu durchsuchen. Dazu wurden auch spezielle Datenträgerspürhunde eingesetzt. Nach Angaben den Staatsanwaltschaft Wuppertal befindet sich der Beschuldigte in U-Haft.

Verdacht auf Missbrauch und Kinderpornografie

Polizei und Staatsanwaltschaft ermitteln wegen des Verdachts auf Missbrauch und Kinderpornografie. In welchem Zusammenhang der Wetteraner, dessen Wohnung am Dienstagmorgen durchsucht wurde, mit der Straftat steht, ließ die Polizei mit dem Verweis auf laufende Ermittlungen offen.

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Jedenfalls sitze er in dieser Sache seit etwa ein bis zwei Wochen in U-Haft, so Oberstaatsanwalt Wolf-Tilman Baumert von der Staatsanwaltschaft Wuppertal, der sich ansonsten im Gespräch mit der Lokalredaktion extrem zugeknöpft gibt, „um Ermittlungen zu schützen“, wie er sagt.

Mehrere Datenträger gefunden

So gibt er noch nicht einmal preis, ob es sich bei dem Fund um ein Handy oder einen USB-Stick handelt. Allein: Er versichert, dass im Zuge der polizeilichen Durchsuchungsaktion nicht nur ein einziger, sondern mehrere Datenträger gefunden worden seien. Deren Auswertung soll nun Aufschluss darüber geben, ob ein Zusammenhang mit einem Fall in Wuppertal besteht, durch den die Polizei überhaupt erst auf den Wetteraner aufmerksam wurde.

Abhängig von Polizei-Ressourcen

Wie lange die Auswertung der Datenträger dauert? „Das hängt von den Ressourcen der Polizei ab“, so Staatsanwalt Baumert. Wo der beschuldigte Wetteraner derzeit einsitzt, sei ihm unbekannt. Zur möglichen Dauer einer Untersuchungshaft erklärt Wolf-Tilman Baumert: „Realistisch betrachtet ist eine Dauer von über sechs Monaten die Ausnahme.“