Hagen/Arnsberg. . Das Verwaltungsgericht Arnsberg teilt die Ansichten der drei Kläger gegen das geplante Hospiz in der Rheinstraße nicht. Nach der richterlichen Bewertung zeichnet sich ab, dass das Verfahren eingestellt wird. Die Klageseite kündigt schon jetzt an, in Berufung gehen zu wollen.

Es regnete wie aus Kübeln über der A46 Richtung Arnsberg gestern Morgen. Auf der Rückfahrt aber war der Himmel wieder klar. Fast so, als hätte die Bewertung des Vorsitzenden Joachim Herlt in Saal 207 des Verwaltungsgerichts in Arnsberg für dermaßen viel Klarheit gesorgt, dass seine Ausführungen selbst die grauen Wolken über dem Sauerland vertrieben. Zwei Klageverfahren gegen das geplante Hospiz in der Rheinstraße wurden am Dienstag eingestellt. Die übrig gebliebene Klage eines Anwohners wird voraussichtlich – vorbehaltlich einer schriftlichen Entscheidung des Gerichts in etwa zwei Wochen – abgewiesen werden. Der erteilte Bauvorbescheid für das Hospiz durch die Stadt Hagen verletzt keine Rechte der Anwohner.

Kein reines Wohngebiet

Lärm- und Sichtbelästigung, Parkplatzprobleme, höheres Verkehrsaufkommen, das Gefühl des „Eingemauert-Seins“ und mangelnde Rücksichtnahme – die Kammer folgte den Klägern in ihrer Bewertung, die noch kein Urteil ist, in keinem Punkt. Es handele sich bei der Rheinstraße nicht um ein reines Wohngebiet. Immerhin seien ein Gewerbetreibender und die sechsgeschossige Regionalniederlassung von Straßen.NRW dort beheimatet.

Keine Rücksichtslosigkeit

Auch das Gebot der Rücksichtnahme werde nicht verletzt. Die Objektes rage am Ende rund 48 Meter ins Grundstück hinein und sei damit nur drei Meter tiefer als die angrenzenden Wohnhäuser. Man könne mit Blick auf die Nachbarhäuser außerdem nicht annehmen, dass ein Gefühl des „Eingemauert-Seins“ entstehe. Vorsitzender Herlt äußerte sich auch zur Verkehrssituation: „Die Häuser der Kläger Schultz und Köster scheiden für eine verkehrliche Beeinträchtigung aus. An einem Hospiz findet außerdem kein regelmäßiger Bewohnerwechsel statt.“ Eine stark erhöhte Verkehrsfrequenz sei nicht zu erwarten. Es sei zweifelhaft, ob es zu Störungen kommen könne.

Berufung jetzt schon angekündigt

Die Klagen der Anwohner Heinrich Köster und Ulrike Schultz, die persönlich anwesend war, wurden angesichts der richterlichen Bewertung aus prozessökonomischen, einfacher gesagt: aus Kostengründen, zurückgenommen und eingestellt. Ulrike Schultz Gatte und Rechtsanwalt Christian Schultz werden das zu erwartende negative Urteil im Fall des übrig gebliebenen Klägers genau prüfen. Er bleibt dabei: „Das Vorhaben fügt sich nicht angemessen in das Wohngebiet ein.“ Die Tiefe und die Höhe des geplanten Hospiz-Anbaus wären störende Faktoren. Schultz wird vor das Oberverwaltungsgericht ziehen und Berufung einlegen.

Fachaufsichtsbeschwerde eingelegt

Parallel hat Ulrike Schultz Fachaufsichtsbeschwerde bei der Arnsberger Bezirksregierung eingelegt. Die Beschwerde soll klären, ob das Vorhaben gegen geltendes Baurecht verstößt. „Ich finde, dass dies der Fall ist“, so Schultz. Dr. Wilfried Eversberg, stellv. Leiter des Hagener Rechtsamtes, kann aktuell keine Verstöße gegen das Baurecht erkennen. Sollte das so sein, dürfte auch die Fachaufsichtsbeschwerde aus Sicht der Klägerin nicht von Erfolg gekrönt werden.

Sollte der verbliebene Kläger in Berufung gehen, verlängert sich die Zeit des Wartens und der Realisierung des Hospiz-Projektes für die Klaus-Korte-Stiftung und deren Förderverein um weitere Wochen und Monate.