Hagen. Die Enervie-Gruppe hat sich kurz vor Weihnachten von ihrem Personalchef getrennt. Begründung: Wegen der Kosten der Energiewende müsse die Zahl der Führungskräfte reduziert werden. Der Betroffene wehrt sich nun vor dem Arbeitsgericht gegen die Modalitäten.
Er war der Personalchef von einem Unternehmen der Enervie-Gruppe, und besaß dort Prokura. Aus und vorbei. Inzwischen sehen sich der leitende Angestellte und der heimische Energieversorger nur noch vor Gericht – dem Arbeitsgericht.
Die Entlassung erfolgte gut eine Woche vor Weihnachten. Am 16. Dezember erhielt der Personalleiter die ordentliche, also fristgerechte Kündigung zum 30. Juni 2014. Bis dahin muss der Spitzenverdiener mit einem Jahresgehalt jenseits der 140.000 Euro und zusätzlichen Bonuszahlungen („Variablen“) aber nicht weiterarbeiten. Er wurde für ein halbes Jahr von der Erbringung seiner Arbeitsleistung „unwiderruflich freigestellt“.
„Muss man sich leisten können“
Der Anwalt des gekündigten Personalleiters trug vor, Enervie-Vorstandssprecher Ivo Grünhagen habe gegenüber seinem Mandanten wörtlich erklärt, er wolle diesen nicht mehr sehen. Deshalb die gut 70.000 Euro fürs Nichtstun. „Jemanden ein halbes Jahr lang freizustellen, das muss man sich auch leisten können“, kommentierte Richter Michael Seidel spitz.
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Für die Kündigung des 47-Jährigen, der die Führungsposition erst im Februar 2012 angetreten hatte, werden von Mark-E „betriebsbedingte Gründe“ geltend gemacht. Klaus Klasen, Assessor beim heimischen Stromlieferanten, vor dem Arbeitsgericht: „Unser Unternehmen ist durch die Energiewende in ernsthafte Schwierigkeiten geraten und muss sich umorganisieren. Deshalb hat der Vorstand am 27. November entschieden, zwei Bereichsleiterstellen zu streichen.“ Aus dem technischen und dem kaufmännischen Bereich müsste jeweils eine leitende Stelle eingespart werden. Die Position des Personalleiters würde nunmehr durch die bisherige Leiterin der IT-Abteilung mit übernommen, erklärte Klasen.
Verhandlung am 27. Mai
Mark-E zeigte sich im Gütetermin zusätzlich bereit, dem geschassten Personalchef eine Abfindung zu zahlen: „Pro Beschäftigungsjahr ein halbes Monatsgehalt.“ Das wären rund 22.000 Euro zusätzlich. „Kommt nicht in Frage“, erklärte der Anwalt des Klägers, „wir stellen uns eine Kündigungsfrist bis zum 31. Dezember sowie die Zahlung einer Variablen von 28.000 Euro vor.“ Das wären dann schon 168.000 Euro – bei Freistellung.
Die Güteverhandlung scheiterte. Beim Kammertermin am 27. Mai um 11 Uhr werden sich der gekündigte Personalleiter und der Enervie-Vorstand dann doch noch sehen: Richter Seidel hat das persönliche Erscheinen von Enervie-Chef Ivo Grünhagen angeordnet.