Hagen. Der pensionierte Richter Hans-Robert Richthof (68) verklagt die Hagener Sparkasse: Er kämpft für das Geld seines Sohnes. Der hatte von seiner Patentante einst einen Sparkassenbrief geschenkt bekommen. Doch nun ist das Geld weg. Der Richter a.D. sieht das Geldinstitut in der Pflicht – doch er scheitert in erster Instanz.

Er ist einer der bekanntesten Richter Hagens: Hans-Robert Richthof (68), seit 2010 im Ruhestand, war einst Bezirksvorsitzender des Deutschen Richterbundes. Er verurteilte Mörder und Naziverbrecher. Niemals hätte er gedacht, einmal selbst vor Gericht sitzen würde – in der Rolle eines Klägers.

Das Verfahren mit dem Aktenzeichen 19 C 538/12 richtet sich gegen die Sparkasse Hagen. Es geht um 1120,93 Euro, die der pensionierte Vorsitzende Richter ausbezahlt verlangt. Ein wahrlich unangenehmer Fall. Sein Sohn Matthias (27) sei um diese Summe von dem Geldinstitut geprellt worden, ist Richthof überzeugt. Und als Zeugin dafür ist eine pensionierte Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht (OLG) Hamm benannt.

Sparkassenbrief als Geschenk

Die Angelegenheit reicht zurück bis ins Jahr 1995. Damals gab es noch die Sparkassenfiliale an der Heinitzstraße, gegenüber vom Landgericht. Dort erwarb die OLG-Richterin Ursula Bea vor nunmehr 18 Jahren einen Sparkassenbrief. Er lautete über einen Betrag von 1300 Mark und sollte am 26. April 2000 fällig werden.

Der Sparkassenbrief war als Geschenk für ihr neunjähriges Patenkind Matthias-Ansgar Richthof gedacht, das damals seine Erstkommunion feierte. Zum eigentlichen Fälligkeitspunkt wäre der Junge jedoch erst 14 Jahre alt gewesen und hätte noch nicht über soviel Geld verfügen dürfen. Deshalb habe die juristisch versierte Patentante mit dem Sparkassen-Mitarbeiter im vorhinein vereinbart, dass das Geld bei Fälligkeit entweder auf ihr Girokonto ausgezahlt – oder davon ein erneuter Sparkassenbrief angelegt werden sollte.

Das "Schicksal des Gutschriftenkontos"

Was die Sparkasse aber bestreitet. Doch darüber gibt es eine vom Sparkassenberater gefertigte Gesprächsnotiz von 1995, die Ursula Bea aufbewahrt hat und die nun, im Jahr 2013, im Amtsgerichts-Prozess vorliegt. Mittlerweile ist der alte Sparkassenbrief zu einem aktuellen Fall für die Justiz geworden.

Denn erst im vergangenen Jahr will das „Kommunionskind“ Matthias-Ansgar Richthof, inzwischen 27 Jahre alt und mit abgeschlossenem Master-Studium, überhaupt von dem für ihn angelegtem Geld erfahren haben. Plötzlich habe sich sein Vater an die Sparkassen-Unterlagen erinnert, die zwischen Papieren vergessen im Safe lagen: „Durch die Zinsen bist Du inzwischen ein reicher Mann“, sagte Hans-Robert Richthof zum Sohn.

Ein Irrtum.

Als sich beide tags darauf bei der Hagener Sparkasse nach dem „Schicksal des Gutschriftenkontos“ erkundigen wollten, gab es lange Gesichter: „Das Geld ist weg.“

In erster Instanz gescheitert

Das Guthaben von dem Sparkassenbrief sei bei Fälligkeit auf ein Sparkonto gegangen, das dann am 11. August 2000 aufgelöst wurde – von wem auch immer. „Aufgrund des mehr als zehn Jahre zurückliegenden Auflösungsdatums stehen uns leider zu diesem Sparkonto keinerlei Unterlagen mehr zur Verfügung“, teilte die Sparkasse im Mai 2012 mit. „Daher können wir bedauerlicherweise keine weiteren Auskünfte über den Verbleib des Geldes geben.“

Das Geldinstitut könne auch nicht mehr ermitteln, welcher Mitarbeiter 1995 den Vertrag abgeschlossen hat: „Die Geschäftsstelle ist seit vielen Jahren geschlossen“, der vorgelegte Zettel beweise nichts. „Eine Unverschämtheit“, empört sich Richter Richthof, „das wird so gedreht, als wollten wir das Geld unrechtmäßig kassieren.“

„Am 11. August 2000 ist das Sparbuchkonto aufgelöst worden“, so Anwalt Dr. Padeck für die Sparkasse, „damit ist Erfüllung eingetreten.“ „Oder Unterschlagung“, merkte Richter Dr. Harald Barkam trocken an. Dennoch wies er die Zahlungsklage seines ehemaligen Richterkollegen ab. Es sei längst Verjährung eingetreten.

Hans-Robert Richthof will in die Berufung ziehen. Dorthin, wo als er Richter jahrzehntelang gearbeitet hat: Vor das Landgericht.