Hagen. . Mit einer Geldbuße von 300 Euro kam vor Gericht ein 44-jähriger Mann davon, der im Hagener Jobcenter mit einem Amoklauf gedroht und die Mitarbeiterin in Angst versetzt hatte. Die Behörde hatte die Hartz-IV-Bezüge einbehalten. Bei seiner Wut über das fehlende Geld schoss er über das Ziel hinaus, urteilte der Richter.
Der 1. Oktober war für die Mitarbeiterin (29) im Jobcenter am Berliner Platz kein gewöhnlicher Tag. Es wurde brenzlig. Zum ersten Mal musste sie den Alarmknopf drücken. Denn ein Leistungsempfänger (44) hatte sich wütend über ihren Schreibtisch gebeugt: „Sie machen mich zum Amokläufer, ich stehe direkt davor“, schrie er. Wenn die Verwaltungsfrau an die kritische Situation zurückdenkt, fühlt sie sich unwohl: „Ich bin seit Jahren im Job, aber da hatte ich erstmals Angst.“
Verwaltungsangestellte löste Alarm aus
Deshalb löste sie Alarm aus. Die Tür sprang auf, Sicherheitsleute stürmten in die Amtsstube. Für den Schwarzafrikaner hatte der Vorfall jetzt ein Nachspiel vor dem Amtsgericht. Bedrohung lautete die Anklage. Aus Sicht des Leistungsempfängers war es eher ein Ausdruck großer Verzweiflung – denn die Hartz-IV-Bezüge waren ihm „auf Null“ heruntergekürzt worden. Die beiden Kinder hätten nichts mehr zu essen gehabt.
Angeklagter lebt seit 23 Jahren in Deutschland
Seit 23 Jahren lebt der Mann in der Bundesrepublik, er besitzt die deutsche Staatsbürgerschaft. Er arbeitete 19 Jahre lang als Offsetdrucker, versuchte sich dann als Musiker. Als er arbeitslos wurde und gegenüber dem Jobcenter angab, er lebe von seiner Frau getrennt, sie sei ohne die beiden Kinder von zu Hause ausgezogen, kamen amtliche Zweifel auf.
Denn Trennungen werden mitunter auch nur behauptet, um vorzutäuschen, dass keine Bedarfsgemeinschaft mehr besteht und dadurch höhere Hartz-IV-Bezüge zu erhalten. Die Behörde verlangte deshalb als Beweis für die eingereichte Scheidung ein Anwaltsschreiben. „Bis dahin bleiben sämtliche Leistungen storniert“, hieß es.
Magen knurrte und Kühlschrank war leer
Zweimal sei er aus dem Büro herausgeschmissen worden, die Amtschefin wäre für ihn nicht zu sprechen gewesen, denn er hätte keinen Termin gehabt, berichtete der Angeklagte dem Richter: „Wie kann man noch über Termine reden, wenn der Magen knurrt? Der Kühlschrank war leer, das Geld für Miete fehlte auch.“
Er wollte sich nicht mehr abwimmeln lassen, aber schoss dabei über das Ziel hinaus. „Das Problem ist, dass Sie das Wort ,Amokläufer’ in den Mund genommen haben“, befand Amtsrichter Albrecht Bogumil, stellte das Verfahren jedoch gegen Zahlung von 300 Euro Geldbuße ein. Der Angeklagte bleibt unbescholten.
Das Jobcenter will seine Mitarbeiter schützen: „Bei körperlicher oder verbaler Gewalt herrscht bei uns im Haus die Null-Toleranz-Grenze. Dafür ist in letzter Zeit zu viel passiert."