Hagen. . Zur Horrorfahrt auf dem Autodach quer durch die Stadt Hagen gab’s die Urteile. Markus P. (20), der Fahrer, wurde vom Landgericht zu eineinhalb Jahren Jugendstrafe verurteilt. Beifahrer Daniel M. (22) erhielt nach Erwachsenenrecht neun Monate Gefängnis. Beide Strafen wurden zur Bewährung ausgesetzt.
Beifahrer Daniel M. (22) erhielt nach Erwachsenenrecht neun Monate Gefängnis. Beide Strafen wurden zur Bewährung ausgesetzt.Das Verfahren gegen Ruhi C. (21) wegen Körperverletzung und Sachbeschädigung wurde eingestellt. Er hatte angefangen, dem Fahrer ins Gesicht geschlagen, gegen den Wagen getreten und dadurch den späteren Vorfall heraufbeschworen.
Zur Erinnerung: Nach einem Streit beim McDrive in Vorhalle war Ruhi C. von den beiden Männern im Opel Astra „auf die Motorhaube genommen“ worden. Er hangelte sich aufs Dach, krallte sich mit letzter Kraft an der Reling fest.
Opfer wurde gefilmt und verhöhnt
Mit mindestens 70 Stundenkilometern, so das Gericht, ging die lebensgefährliche Fahrt über die Becheltestraße, den Märkischen Ring bis zur Heinitzstraße. Das Opfer, das auf dem Autodach um sein Leben bangte, wurde aus dem Wageninneren mit einem Handy gefilmt und verhöhnt: „Wir haben einen verrückten Türken auf dem Dach.“
In einer Kurve am Emilienplatz konnte sich Ruhi C., kurz bevor es auf die Autobahn gehen sollte, vom Opeldach fallen lassen. Er verletzte sich dabei. Ein Polizist fand für den ganzen Vorfall treffende Worte: „Hier kam ein massives Gehirnaussetzen auf allen Seiten zusammen.“
Gefährliche Körperverletzung und Eingriff in den Straßenverkehr
Vom Vorwurf des versuchten Totschlags rückten die Richter ab: „Die Kammer geht nicht davon aus, dass jemand umgebracht werden sollte“, so Richterin Heike Hartmann-Garschagen. „Aber man wollte, dass er vom Dach herunterfällt.“ Gefährliche Körperverletzung und ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr, bei Daniel M. als Beihilfetat, blieben übrig.
Als eine „Demonstration von Macht und jugendlicher Stärke“ wurde der Fall vom Gericht eingestuft, „die Schwere der Tat“ festgestellt. Doch habe man den Angeklagten die Zukunft nicht verbauen wollen. Sie hätten nun „die Chance bekommen, für ein recht spektakuläres Geschehen noch glimpflich davon zu kommen.“