Loxbaum. . Nach einem Überfall auf einen Supermarkt muss der drogensüchtige Täter – so das Urteil des Hagener Landgerichts – sich zunächst einer Entziehungsmaßnahme unterziehen.
Der Überfall auf den Markant-Supermarkt an der Boeler Straße – gestern fällte die 9. Strafkammer des Landgerichts ihr Urteil: drei Jahre und neun Monate Haft. Doch Sergej F. (42), der einen Elektroschocker eingesetzt hatte, um den Inhalt der Ladenkasse zu rauben, wird nicht hinter Gefängnismauern landen. Er wurde direkt in eine Entziehungsanstalt eingewiesen.
„Heroin war sein täglicher Begleiter“, befand Vorsitzender Richter Dieter Krause in der Urteilsbegründung, „bis zu fünf Gramm pro Tag.“ Aber auch Wodka, flaschenweise, gehörte bei Sergej F., der vor Jahren aus Kasachstan nach Hagen übersiedelte, zur regelmäßigen Ration. Den „übermäßigen Drogen- und Alkoholkonsum“ sah die Kammer auch als Hauptmotiv für die Tat an, die sie als schweren Raub und gefährliche Körperverletzung einstufte.
Verkäuferin einen Stromschlag versetzt
Am 23. Mai, gegen 18.30 Uhr, hatte ein auffällig verkleideter Mann den Markant-Supermarkt betreten. Heinrich Jörges (83), Senior-Chef des Ladens, der den Ernst der Lage nicht sofort erkannt hatte, lachte: „Ein lustiger Karnevalsscherz.“ Doch aus dem vermeintlichen Spaß wurde schnell Ernst, als der völlig vermummte und deshalb nicht erkennbare Stammkunde plötzlich einen Elektroschocker zückte und in die Kasse griff.
Eine Bäckereiverkäuferin (37), die sich dem Geldräuber noch in den Weg stellte, bekam kurzerhand einen Stromschlag versetzt. Mit der Beute – die Richter gingen im Urteil von mindestens 400 Euro aus – flüchtete Sergej F. in die Straße Heimstatt und warf dem Supermarkt-Auszubildenden, der ihn bis dahin verfolgt hatte, noch aus Verzweiflung Geldscheine vor die Füße. In Höhe des Westfalenbads konnte der Räuber von der Polizei festgenommen werden.
"Von einer echten Reue getragen"
Staatsanwalt Klaus Knierim hatte in seinem Plädoyer vier Jahre Haft und Unterbringung in einer Entziehungsanstalt beantragt: „Der Angeklagte ist therapiewillig, so dass eine Aussicht auf Erfolg besteht.“
So sah es auch das Gericht, das Sergej F. im Urteil wohlwollend bescheinigte: „Sein Geständnis und die beiden Entschuldigungen waren von einer echten Reue getragen.“