Hagen. . Die Ermittlungen im Hagener Rathaus gegen die Stadtspitze eskalieren: Am Mittwoch ließ die Staatsanwaltschaft Privaträume und Büros des Hagener Oberbürgermeister Jörg Dehm (CDU) und des Beigeordneten Dr. Christian Schmidt (parteilos) durchsuchen, Akten wurden dort und auch in den Räumen der Wirtschaftsförderungsgesellschaft „Hagen-Agentur“ sichergestellt. Es geht um den Vorwurf der Untreue zu Lasten der Stadt.
Seit dem Sommer ermitteln die Staatsanwälte unter anderem gegen die beiden Spitzenbeamten der Stadt. Damals war durch einen Zeitungsbericht eine Rüge des Hagener Rechnungsprüfungsamtes öffentlich geworden. Inhalt: Nach einer vorbei an politischen Gremien und Aufsichtsrat getroffenen Absprache hatte OB Dehm seinem Beigeordneten Schmidt 37 000 Euro zukommen lassen. Strittig ist, ob es sich dabei um eine „Abfindung“ oder einen „Beratervertrag“ handelte.
Mehrere Jahre lang war Schmidt neben seiner Tätigkeit als Beigeordneter Hagens auch zweiter Geschäftsführer der städtischen „Wirtschaftsförderungsgesellschaft“, heute Hagen-Agentur, gewesen. Nach einer Entscheidung Dehms musste Schmidt den Geschäftsführerjob niederlegen. Die einen sehen die 37 000 Euro daher als Abfindung an. Schmidt hingegen betont: „Ich habe den Abschluss eines EU-Projektes betreut, weil es nach meinem Weggang einen Personalengpass gab.“ Für diese Beratertätigkeit habe er das Geld erhalten – nicht als Abfindung.
Unstrittig scheint allerdings, dass OB Jörg Dehm seinem Mitarbeiter nicht hätte erlauben dürfen, das Geld in voller Höhe zu behalten. Laut Nebentätigkeitsverordnung hätte Schmidt Einnahmen über 6000 Euro an die Stadt abführen müssen. Um das zu prüfen, holte die Staatsanwaltschaft am Mittwoch die ganz große Keule heraus: Durchsuchung und Beschlagnahme von Akten im Rathaus. Die Ermittler und auch der Richter, der den Durchsuchungsbeschluss unterzeichnete, hätten sich dies sehr gut überlegt. „Davon können Sie ausgehen!“, sagte Oberstaatsanwalt Hans-Werner Münker.
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Aus den beschlagnahmten Akten versuche man, Erkenntnisse zu gewinnen, ob es Vorverträge oder Nebenabreden gegeben habe. „Wir gehen derzeit von einem Schaden von 31 000 Euro für die Stadtkasse aus“, sagt der Oberstaatsanwalt. Geprüft werde zudem, ob auch die in den Jahren zuvor erhaltenen Aufwandsentschädigungen für die Geschäftsführertätigkeit zu hoch waren. Dort steht eine Rückforderung von noch einmal 26 500 Euro im Raum.
Hagens Beigeordneter Schmidt gestand im WR-Gespräch ein: „Politisch und rechtlich war das nicht richtig. Die 31 000 Euro werde ich an die Stadt Hagen zurückzahlen.“ Oberbürgermeister Jörg Dehm war für die WR nicht zu erreichen. Die SPD in Hagen forderte den OB auf, seine Amtsgeschäfte ruhen zu lassen, um weiteren Schaden von der Stadt abzuwenden. Die Bezirksregierung Arnsberg, die ein Dienstaufsichtsverfahren gegen Dehm und Schmidt prüft, lässt die Einleitung bis zum Abschluss der Ermittlungen ruhen.