Hagen. . In der Beratervertragsaffäre Dehm/Schmidt häufen sich die Fragen, aber es gibt keine konkreten Antworten zu den Manövern, mit denen der Oberbürgermeister seinem Ersten Beigeordneten offenbar im Rahmen einer Goodwill-Aktion 37 000 Euro Honorar zukommen ließ.
In der Beratervertragsaffäre Dehm/Schmidt häufen sich die Fragen, aber es gibt keine konkreten Antworten zu den Manövern, mit denen der Oberbürgermeister seinem Ersten Beigeordneten offenbar im Rahmen einer Goodwill-Aktion 37.000 Euro Honorar zukommen ließ. Nachdem die Grünen zu Beginn der Woche an die Stadtverwaltung bereits einen Katalog mit 17 Klärungspunkten losschickten, legte die CDU-Ratsfraktion am Donnerstag im Rechnungsprüfungsausschuss noch einmal 25 weitere Fragen nach. Geklärt wurde bislang kein einziger Punkt.
Doch es zeichnet sich ab, dass die Staatsanwaltschaft Hagen bei ihren Ermittlungen noch weitaus tiefer blicken muss als es das Rechnungsprüfungsamt bislang tat, da sich offenkundig noch weitere Verfehlungen abzeichnen. Parallel fordern Hagen Aktiv sowie die Ratsgruppe der Linken die Einrichtung eines eigenen Untersuchungsausschusses. Dabei solle vor allem geklärt werden, welche weiteren Beraterverträge ähnlichen Zuschnitts es in Hagen gebe.
Öffentliche Debatte?
Der Rechnungsprüfungsausschuss hangelte sich am Donnerstag ausschließlich an der Frage entlang, ob die Debatte zu der Affäre tatsächlich wieder hinter verschlossenen Türen stattfinden müsse oder diesmal öffentlich geführt werden könne. Schließlich, so die Argumentation von SPD, Grünen und Hagen Aktiv, habe der Oberbürgermeister ja höchstselbst bei Vorlage des an sich vertraulichen Sonderprüfungsberichtes die Öffentlichkeit gesucht. Eine Frage der Transparenz, die jetzt abschließend die Kommunalaufsicht in Arnsberg klären soll. Somit war die Ausschusssitzung bereits nach wenigen Minuten wieder beendet – ohne Resultat und ohne Anschlusstermin.
Besonders kritisch hatten sich die Grünen mit den Aufwandsentschädigungen von jährlich 5300 Euro auseinandergesetzt, die der Erste Beigeordnete Dr. Christian Schmidt als nebenamtlicher Geschäftsführer der Wirtschaftsförderung seit 2000 zusätzlich zu seiner 6000-Euro-Vergütung erhalten hatte. Da diese offensichtlich pauschal gewährt wurden und es keinerlei Nachweise für Einzelposten gibt, hätte die Aufwandsentschädigung laut NRW-Nebentätigkeitsverordnung auch schon damals an die Stadtkasse abgeführt werden müssen. Eine Deklarierung, so suggerieren die Fragen der Grünen, die in all den Jahren jedoch nie erfolgte.
Unbefristeter Geschäftsführer-Vertrag
Darüber hinaus stoßen sich die Grünen an dem angeblich unbefristeten Geschäftsführer-Vertrag, für dessen Beendigung Schmidt eine adäquate Abfindung einforderte.
Schließlich sei jede Nebentätigkeitsgenehmigung laut Landesbeamtengesetz NRW „auf längstens fünf Jahre zu befristen“. Vor diesem Hintergrund möchte Fraktionssprecher Jochen Riechel beispielsweise wissen: „Sind für die Geschäftsführertätigkeit regelmäßig die erforderlichen befristeten Nebentätigkeitsgenehmigungen erteilt worden und in welcher Form?“
Grünen zeigen sich irritiert
Irritiert zeigen sich die Grünen zudem, dass das Rechnungsprüfungsamt in seinem Sonderbericht die Erledigung der Europaaufgaben durch Schmidt im Rahmen einer Nebentätigkeit für „vertretbar“ hält. Schließlich habe der Rat bereits 2010 beschlossen: „Die Europaaufgaben und EU-geförderte Projektarbeit sollen zukünftig beim Ersten Beigeordneten der Stadt organisatorisch wie auch personell angebunden werden.“
Auf eine Differenzierung zwischen laufenden und künftigen Projekten wurde an dieser Stelle ausdrücklich verzichtet. „Mit diesem Beschluss“, so Riechel weiter, „können die entsprechenden Aufgaben nicht mehr Gegenstand einer besonders vergüteten Nebentätigkeit sein, da sie verbindlich der Haupttätigkeit zugeordnet wurden.“