Hagen. . Für Hagen kommt dieser vom Bundesgerichtshof abgesegnete Vergleich zu spät: Erstmals muss die Deutsche Bank im Zusammenhang mit hochriskanten Zinswetten an eine Kommune zahlen.

Und schon wieder eine Niederlage auf ganzer Ebene in einem Zinswetten-Streit für die Deutsche Bank: Mit dem Abwasserzweckverband Mariatal erhält erstmals ein kommunales Tochterunternehmen seine Forderungen gegen das Kreditinstitut aus einem Swap-Geschäft erstattet. Ein entsprechender Vergleich wurde vom Bundesgerichtshof festgestellt.

Die Stadt Hagen hatte mit einem Vergleich im Jahr 2009 den Verlust aus den hochriskanten Geschäften auf 40 Millionen Euro zementiert und in der Folge darauf verzichtet, weitere juristische Schritte gegen die Deutsche Bank einzuleiten. Das vom Rat der Stadt abgesegnete Finanzdesaster hatte es gleich zweimal ins Schwarzbuch des Bundes der Steuerzahler geschafft.

OLG-Urteil rechtskräftig

Mit der jüngsten Entscheidung ist das erste voll obsiegende OLG-Urteil in einem „CMS-Spread-Swap-Kommunen-Fall“ rechtskräftig. Laut Rechtsanwaltskanzlei Protect-Invest-Alliance können nun hunderte weitere Kommunen auf Schadensersatz hoffen. Nur Hagen nicht.

Der kommunale Zweckverband erhält von der Deutschen Bank knapp 945.000 Euro aus einem Zinsswap-Geschäft zurück. Beide Parteien einigten sich auf einen Vergleich, der in einem Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 18. Oktober (AZ: XI ZR 367/10) festgestellt wurde. Konkret erhält der AZV 100 Prozent seiner Hauptforderung und 95 Prozent seiner Zinsansprüche erstattet, die er gegen die Bank wegen fehlerhafter Anlageberatung bei einem Swap-Geschäft gestellt hatte. Die Kosten des Rechtsstreits trägt ebenfalls die Deutsche Bank.

„Vollauf zufrieden“

„Wir sind mit dem Ergebnis vollauf zufrieden, weil damit dem AZV letztlich kein Schaden entstanden ist, unsere Hauptforderung wurde voll beglichen“, sagt Hans Georg Kraus, 1. Bürgermeister der Stadt Ravensburg. „Unser Erfolg zeigt, dass man Falschberatung durch eine Bank nicht hinnehmen muss, sondern dass es sich zu kämpfen lohnt“, betont Peter Gundermann, Kapitalanlagerechtler der TILP Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, der den Zweckverband vertreten hat.

In den Zinsswap-Schadensfällen kooperiert die Anwaltskanzlei TILP mit der Frankfurter Kanzlei Nieding und Barth Rechtsanwaltsaktiengesellschaft im Rahmen ihres gemeinsamen Joint Ventures PIA Protect-Invest-Alliance. Der Fall geht auf eine Anlageberatung aus dem Jahr 2005 zurück. Damals hatte die Deutsche Bank in Ulm ein riskantes Finanztermingeschäft, einen sogenannten „CMS Spread Sammler Swap“, zum Kauf empfohlen, ohne die Risiken transparent zu machen. Der Verband klagte und verlor zunächst vor dem Landgericht Ulm. Der Bankrechtssenat des Oberlandesgerichts Stuttgart (Az: 9 U 148/08) erkannte die Forderungen des AZV wegen eklatanter Beratungsfehler in voller Höhe an.

BGH segnet Vergleich ab

Zunächst legte die Deutsche Bank Revision beim BGH ein. Außergerichtlich einigten sich die Parteien aber schließlich auf einen Vergleich in genannter Höhe. Vom BGH wurde dieser Vergleich nun per Feststellungsbeschluss höchstrichterlich abgesegnet. Der erzielte Vergleich hat laut den PIA-Geschäftsführern Klaus Nieding und Andreas Tilp eine große Signalwirkung für andere Swap-Geschädigte.