Hagen. .

Zum zweiten Mal hat es Hagen mit den Millionenverlusten aus gescheiterten Derivatgeschäften ins Schwarzbuch des Bundes der Steuerzahler geschafft. Eine zweifelhafte Ehre. Doch erst jetzt ließen sich die Verluste aus den riskanten Zinswetten beziffern.

Das stellt sich im neuen Schwarzbuch, in dem sich absurdeste Beispiele von Steuerverschwendung finden, anderes da. Denn seit der Hagener Rat am 3. Dezember 2009 einem Vergleich zwischen Stadt und Bank zugestimmt hat, steht fest: Berücksichtigt man die fünf Millionen, die die Bank an die Stadt zurücküberwiesen hat, bleibt für die Stadtkasse immer noch ein dickes Minus von mehr als 39 Millionen Euro.

„Der Steuerzahler ist der Geschädigte“

Unter der Rubrik „Nachlese“ heißt es im Schwarzbuch: „Ärgerlich ist aus Sicht der Steuerzahler, dass trotz Mahnungen die hoch verschuldete Stadt Hagen überhaupt derartige Spekulationen betrieben hat. Der Steuerzahler ist der Geschädigte - trotz der Millionenzahlung der Bank.“

Aus Sicht der Stadt, so räumt der Steuerzahlerbund ein, habe ein solcher Vergleich Sinn gemacht. Immerhin hatte sich vor dem Landgericht Wuppertal eine Niederlage für die Stadt angedeutet. Mit dem Oberlandesgericht Frankfurt hatte auch eine höhere Instanz schon zu Gunsten der Deutschen Bank entschieden.

Ein Urteil des Bundesgerichtshofes zu Derivatengeschäften gibt es noch nicht

Anders sieht das Oberlandesgericht Stuttgart die Verantwortung der Bank. Der neunte Zivilsenat hat zuletzt mit Urteil vom 27. Oktober (Az. 9 U 148/08) die Deutsche Bank in einem Swap-Fall vollumfänglich zum Schadensersatz verurteilt. Damit bestätigte das OLG Stuttgart seine bisherige Rechtsprechung. Das Gericht hatte sich schon in der Vergangenheit intensivst mit derartigen Geschäften befasst und unter anderem einen Bankmitarbeiter vernommen, der an der Strukturierung maßgeblich beteiligt war.

Das OLG Stuttgart sah es nun erneut als erwiesen an, dass die Deutsche Bank gegen die Pflichten aus der anleger- und objektgerechten Beratung verstoßen habe. Den Einwand der Deutschen Bank bezüglich eines Mitverschuldens des kommunalen Unternehmens, des Abwasserzweckverbands Mariatal, an dem Ravensburg, die Stadt Weingarten und die Gemeinden Baienfurt und Berg beteiligt sind, hat der Senat in seinem Urteil mit der Begründung zurückgewiesen, der zu beratende Kunde könne sich auf die Richtigkeit der Beratung und der daraus resultierenden Empfehlung der Bank verlassen. Ein Urteil des Bundesgerichtshofes zu Derivatgeschäften gibt es noch nicht. Doch gleichgültig, wie es ausfällt: An den Hagener Verlusten ändert sich nichts.