Haben sich Verwaltung und Stadtrat im Dezember 2009 in Sachen Zinswetten ein weiteres Mal verzockt? Dieser Verdacht drängt sich auf, wenn man die Äußerungen der Richter am Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe verfolgt.

Da wird derzeit unter dem Aktenzeichen XI ZR 33/10 über hochriskante Zinswetten verhandelt, die die Deutsche Bank einem mittelständischen Unternehmen Ille aus Altenstadt in Hessen andrehte. Verlustreiche Swap-Geschäfte, wie sie auch Hagen abschloss.

Rückblick: Es war eine legendäre Ratssitzung am 3. Dezember 2009. Endlich wurden in Sachen Zinswetten deutliche Worte gesprochen. Auf zivilrechtliche Ansprüche gegen die Verantwortlichen um Kämmerin Annekathrin Grehling wurde verzichtet. Ein Vergleich mit der Deutschen Bank, die fünf Millionen Euro überweist, zementierte den Gesamtverlust unwiederbringlich auf rund 39 Millionen Euro. Genau diese Entscheidung hatten die Anwälte der Stadt aus der Kanzlei Streitbörger & Speckmann empfohlen. Zufrieden waren weder Befürworter noch Kritiker des Vergleichs.

Andere geschädigte Firmen und Kommunen waren klagefreudiger. Und so ist die Firma Ille, die unter anderem auf Toilettenpapierhalter spezialisiert ist, die erste, die es mit ihrer Zivilklage bis zur höchsten Instanz vor den BGH schaffte. Am Dienstag, 8. Februar, wurde vor dem XI. Zivilsenat verhandelt.

Und was dessen Vorsitzender, Richter Wiechers, der Deutschen Bank ins Stammbuch schrieb, war deutlich. So deutlich, dass die Rechtsanwälte der Bank schon vor einer zweiten Finanzkrise warnten. Eine Aussage, die die Bank später revidierte.

Der Verkauf des Spread-Ladder-Swaps wurde vom BGH als nicht anlagegerecht bezeichnet, da das Risikoprofil der Firma Ille als sicherheitsorientiert eingestuft wurde. „Finger weg“, so der Richter, hätte demzufolge eigentlich die Empfehlung der Bank lauten müssen. Ferner, so der Richter, hätte die Bank nicht über den anfänglichen negativen Marktwert des Geschäftes aufgeklärt. Diese unterlassene Beratung stelle eine Pflichtverletzung dar.

Sein Urteil verkündet der Bundesgerichtshof zwar erst am 22. März. Absehbar aber droht der Bank eine Niederlage mit weitreichenden Konsequenzen. Denn bislang ist die Rechtsprechung zu den Zinswetten uneinheitlich. Diverse Entscheidungen, die mit hohen Rückforderungen an das Kreditinstitut verbunden sind, stehen noch aus.

Für Hagen kommt das Urteil zu spät. Lediglich die Grünen und Hagen Aktiv hielten den Vergleich zwischen Bank und Stadt für nicht akzeptabel und sprachen sich Ende 2009 dafür aus, eine eventuelle BGH-Entscheidung abzuwarten.

Beraten wurden sie seinerzeit auch vom Münchener Rechtsanwalt Dr. Jochen Weck, der heute die Firma Ille vor dem BGH vertritt. Für ihn gelten die Feststellungen des BGH auch für Städte wie Hagen: „Die Chancen betroffener Kommunen sind nach den ersten Feststellungen des BGH maßgeblich gestiegen. Schadensersatz- und Rückabwicklungsansprüche resultieren aus der Nichtigkeit der Geschäfte.“ Für Weck kommt neben einem negativen Urteil für die Bank auch die Rückverweisung des Falls an das Landgericht Frankfurt in Betracht.

Und während sich der Finanzausschuss des Deutschen Bundestages bald mit dem Thema Zinswetten beschäftigen wird, haben die Deutsche Bank und Hagen längst Frieden geschlossen. Das Swap-Desaster hält städti­sche Töchter nicht davon ab, Geschäfte bei Deutschlands größtem Kreditinstitut abzuschließen. Die Stadt unterhält Tagesgeldkonten.