Hagen. Ein so drastisches Urteil wegen sexuellen Missbrauchs ist am Landgericht Hagen noch nicht gesprochen worden. Ein Vater muss lange ins Gefängnis.

Es ist das höchste Strafmaß, das jemals im Landgericht Hagen für schweren sexuellen Missbrauch und Vergewaltigung von Kindern ausgesprochen wurde: Die Jugendschutzkammer unter Vorsitz von Richter Jörg Weber-Schmitz verurteilte einen Vater (44) aus Hagen jetzt zu dreizehneinhalb Jahren Gefängnis.

Selbst als der drakonische Schuldspruch fiel, zeigte der Angeklagte nach außen hin keine sichtbare Reaktion. Von ursprünglich 63 Vorwürfen sind im Urteil letztlich noch 37 übrig geblieben. Aber auch diese festgestellten sexuellen Übergriffe waren so massiv, dass sie die Vorstellungskraft sprengen.

Töchter müssen aussagen

Antrag als Eigentor

Handgeschriebene Zettel wurden dem Angeklagten bei der Beweisführung zum Verhängnis. Darauf hatte er den Töchtern Anweisungen zu sexuellen Handlungen erteilt. Vor Gericht bestritt er, diese Zettel geschrieben zu haben. Sein Verteidiger Reinhard Holstein-Sander beantragte deshalb ein Gutachten. Der Antrag entpuppte sich als Eigentor: Denn der Schriftsachverständige bestätigte, dass der Angeklagte die Zettel geschrieben hatte.

Seine beiden Töchter, die zu Beginn des Missbrauch-Martyriums gerade mal sieben und neun Jahre alt waren und heute Teenager sind, mussten im Verfahren als Zeuginnen aussagen, weil der Vater alles bestritt. Sowohl die Vernehmung der beiden Mädchen, als auch die Einlassung des Angeklagten wurden in nicht öffentlicher Sitzung durchgeführt.

Doch diese Eckpunkte gelten als gesichert: Im Jahre 2005 hatte sich die Ehefrau des Angeklagten von diesem getrennt. Die drei Kinder, neben den beiden Mädchen auch ein Junge, verblieben zunächst bei ihrer Mutter im Märkischen Kreis. Ab 2013 lebte der Angeklagte in Hagen, wo ihn die Kinder regelmäßig an den Wochenenden besuchten: Zunächst in einer Wohnung in Hagen-Mitte, später in einem anderen Wohnviertel.

Mit Stubenarrest abgestraft

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Im Jahr 2017 zogen die drei Kinder dann, mit Zustimmung ihrer Mutter, die zwischenzeitlich einen neuen Partner hatte, zu ihrem Vater in die Volmestadt. Hier steigerte sich der massive Missbrauch der beiden Mädchen. Auch Gewalt war im Spiel. Seiner kleinen Tochter, die beim Einsatz von Sexspielzeug starke Schmerzen empfand, gab der Angeklagte den höhnischen Rat: Sie solle doch ins Kissen beißen. Wenn sich die Kinder den sexuellen Übergriffen verweigern wollten, wurden sich durch Wegnahme ihrer Handys oder durch Stubenarrest abgestraft.

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Das Gericht erkannte auf 37 Fälle des Missbrauchs von Schutzbefohlenen, darunter acht Vergewaltigungen. „In 36 Fällen waren die Mädchen noch keine 14 Jahre alt“, erläutert Gerichtssprecher Bernhard Kuchler. Am 9. August vergangenen Jahres hatte sich die ältere Tochter schließlich ihrer Mutter anvertraut, die sofort die Polizei verständigte. Noch am selben Tag wurde der Angeklagte verhaftet und in Untersuchungshaft genommen. Bei einer Hausdurchsuchung entdeckten die Polizeibeamten 745 kinderpornografische Dateien und ein Sex-Video, das er genutzt hatte, um den Töchtern zu zeigen, was sie zu tun hätten.