Hagen. Warum er das getan hat, bleibt rätselhaft. Ein 20-Jähriger griff mit Pfefferspray in Hagen arglose Passanten an. Jetzt sitzt er vor Gericht.

Es sind zwei von diesen Fällen, in denen Hilfsbereitschaft und Arglosigkeit schamlos ausgenutzt wurden: Wer frühmorgens in der City von einem Fremden nach der Uhrzeit oder einer Zigarette gefragt wird, sollte sehr vorsichtig sein.

Schwerer Raub in zwei Fällen lautet der Anklagevorwurf vor der Großen Jugendkammer im Landgericht. Auf der Anklagebank sitzt ein 20-Jähriger mit Vollbart, der aus dem Nahen Osten stammt. Warum er zwei zufällig vorbeikommende Passanten mit Pfefferspray besprüht und ausgeraubt hat, bleibt unklar. Die beiden Opfer waren zum falschen Zeitpunkt am falschen Ort.

Geldbörse und Handy als Beute

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Fall 1, begangen am 20. August, spielt in der Fußgängerzone. Gegen 5.20 Uhr morgens ist die Elberfelder Straße noch nahezu menschenleer. In Höhe des Adolf-Nassau-Platzes begegnet ein junger Ungar (18) dem Angeklagten: Der trägt einen grauen Pullover mit auffällig weißen Buchstaben auf der Brust und fragt nach einer Zigarette.

Der angesprochene Ungar reagiert freundlich, zieht aus seiner Jackentasche ein Päckchen Tabak heraus und reicht es dem Fremden. Doch der zückt eine Dose Pfefferspray, sprüht es dem hilfsbereiten 18-Jährigen ins Gesicht, reißt ihm die Kapuzenjacke samt Geldbörse und Handy vom Körper und türmt.

Täter schubst 23-jährige Frau zu Boden

Hagen- Zwei Feuerwehrleute treffen tödliche Fehlentscheidung

Als Vassilios Galasoulas um 12.14 Uhr das erste Mal den Notruf 112 der Feuerwehr wählte, klagte er über Kribbeln am Körper, ihm sei schwindelig.

Der Hohenlimburger wurde an seinen Hausarzt verwiesen. Beim dritten Notruf um 13.09 Uhr war es bereits akut: „Ich kriege keine Luft mehr.“ Die Antwort aus der Leitstelle: Ein Krankentransporter sei unterwegs. Um 15.34 Uhr ist der 50-jährige Grieche tot.

Feuerwehrleute müssen Geldauflage in Höhe von 3000 Euro zahlen

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Zwei Feuerwehrbeamte (53 und 40 Jahre alt) aus Hagen, die den Notruf falsch eingeschätzt und dadurch am 9. Februar 2018 fahrlässig den Tod eines Herzinfarktpatienten verschuldet hatten, standen gestern vor dem Schöffengericht in Hagen.

Nach vierstündiger Verhandlung wird das Strafverfahren gegen beide eingestellt – allerdings nur gegen Zahlung einer Geldauflage von jeweils 3000 Euro an eine Kinderschutzorganisation. Die Witwe ist damit einverstanden, weil es im Sinne ihres kinderlieben verstorbenen Mannes gewesen wäre.

Notfall am Telefon völlig falsch eingeschätzt

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Warum musste wertvolle Zeit vergehen, warum mussten Stunden verstreichen, die den Hohenlimburger offenbar das Leben kosteten? Weil dieser echte Notfall am Telefon völlig falsch eingeschätzt worden war: Da wurden die Symptome eines Herzinfarkts per Ferndiagnose zu einem grippalen Infekt erklärt.

Leichtfertig und „aufgrund ihrer beruflichen Ausbildung erkennbar“, wie die Staatsanwaltschaft den gelernten Rettungsassistenten (sie fuhren 16 und 12 Jahrelang einen Rettungswagen) in der Anklageschrift (Az. 64 Ls 95/19) unterstellt. Und zu dem Ergebnis gelangt, dass, wenn alles richtig veranlasst worden wäre, „der Verstorbene mit Sicherheit hätte gerettet werden können“.

Einige hundert Notrufe gehen täglich bei Feuerwehr ein

Ein harter Vorwurf für die beiden Angeklagten, die in ihrem Alltag in der Leitstelle der Feuerwehr tagtäglich mit einigen hundert Anrufen – die aber längst nicht alle wirkliche Notrufe sind – konfrontiert sind und fortwährend unter dem Druck stehen, am Telefon die richtige Entscheidung treffen zu müssen, welche Einsätze an die sieben Rettungsfahrzeuge und zwei diensthabende Hagener Notärzte weitergeleitet werden müssen.

„Ich kriege keine Luft, mir wird sehr schwindelig. Können Sie einen Krankenwagen schicken? Ich kann nur schwer atmen, es kribbelt am ganzen Körper. Mir geht es total schlecht“, hatte sich Vassilios Galasoulas beim Notruf gemeldet. „Ich tippte auf grippalen Infekt. Verwies an den Hausarzt. An eine Herzerkrankung habe ich nicht gedacht“, sagt ein Angeklagter.

Sprechstundenhilfe tätigt zweiten Notruf

Als sich dann um 12.23 Uhr die Sprechstundenhilfe des Hausarztes telefonisch in der Leitstelle meldet, ist der zweite angeklagte Feuerwehrmann an der Strippe. Sie erklärt ihm: „Ich habe gerade einen Anruf von unserem Patienten bekommen. Der linke Arm tut ihm weh. Es geht ihm ganz schlecht. Er hat Schweißausbrüche, zittert am ganzen Körper, kriegt kaum noch Luft. Er klang schon ganz panisch.“

Auch der zweite Feuerwehrbeamte in der Leitstelle schätzte den Anruf falsch ein und schickte keinen Rettungswagen mit Blaulicht, sondern orderte lediglich einen Krankentransporter, „wenn der nächste frei ist“. Da ging es dem Patienten schon so schlecht, dass er um 13.36 Uhr reanimiert werden musste.

Patient hätte gerettet werden können

Gutachter Dr. Stephan Doldi beurteilte eindeutig: „Durch den Anruf der Arzthelferin, die Luftnot, Schmerzen in der Brust und im linken Arm schilderte, war klar, dass hier ein akutes Herzproblem besteht. Das drängt sich doch jedem hier im Saal auf.“ Im Publikum sitzen 24 Zuschauer – überwiegend aus Feuerwehrkreisen, als der Sachverständige den Schluss zieht: „Der Patient hätte gerettet werden können, hätte mit einer Wahrscheinlichkeit von 90 bis 95 Prozent überlebt, wenn sofort der Notarzt eingeschaltet worden wäre.“

Nach der Einstellung des Strafverfahrens tritt Feuerwehrchef Veit Lenke in Uniform an die tapfere Witwe heran, reicht Chrissavgi Michalakidou tröstend die Hand : „Ich möchte mich im Namen der Feuerwehr ganz tief und verbunden bei Ihnen entschuldigen. Der ganze Vorfall tut uns unendlich leid.“

Fall 2, begangen einen Tag später, am 21. August, in der Bahnhofstraße. Gegen 4.05 Uhr morgens wird eine junge Frau (23) auf dem Weg zur Arbeit von dem Mann mit dem grauen Pullover und auffällig weißen Buchstaben auf der Brust angesprochen. Er fragt nach der Uhrzeit, sie holt ihr Smartphone heraus. Da besprüht sie der Fremde mit Reizgas, reißt ihr das Telefon weg, schubst sie zu Boden, greift sich ihre Handtasche und flüchtet. Er wird in Tatortnähe festgenommen.

Nur den zweiten Raubüberfall räumt der Angeklagte, der einen Monat vor der Tat zu einer neunmonatigen Haftstrafe verurteilt worden war, ein. Das Verfahren geht am 12. Februar weiter.