Hagen. Jahrelange Vergewaltigungen und vielfachen sexuellen Missbrauch seiner beiden Töchter werden einem 44-jährigen Mann aus Hagen vorgeworfen.

Die Vorwürfe gegen einen Mann (44) aus dem Hagener Bezirk Mitte sind so massiv, dass sie die Vorstellungskraft sprengen: Jahrelange Vergewaltigungen und vielfacher sexueller Missbrauch seiner beiden Töchter, die zum Beginn der Übergriffe gerade mal sieben und neun Jahre alt waren.

Geschockt hörten die Jugendlichen aus zwei Schulklassen, die ihren Rechtskunde-Unterricht in den Landgerichtssaal verlegt hatten, zu, als Staatsanwältin Claudia Kersebaum die Anklageschrift vorlas: 63 Straftaten, teils in grausamen Einzelheiten beschrieben. Mit Drohungen, Sanktionen oder Geldgeschenken soll er beide Mädchen zu den Taten mal gelockt, mal gezwungen haben.

Kinder wurden auch verhöhnt

Auch ein Vibrator sei dabei zum Einsatz gekommen. Einer Tochter, die Schmerzen empfand, gab er den höhnischen Ratschlag, sie solle doch ins Kissen beißen. Die Taten hätten sich zunächst in Schalksmühle abgespielt, später in Hagen. Ab Oktober 2013 lebte der Angeklagte in der Volmestadt, wo ihn die Kinder weiterhin regelmäßig an den Wochenenden besuchten – die Ehefrau hatte sich bereits kurz nach der Geburt der jüngeren Tochter im Jahr 2005 von ihm getrennt.

2017 zogen die beiden Mädchen und auch der Sohn (der bei den vorgeworfenen Übergriffen nie anwesend war) nach Hagen zu ihrem „alleinerziehenden Vater“. In der Wohnung in Eppenhausen soll der massive Missbrauch der Töchter, auch unter Gewalt, zugenommen haben. Die Anklageschrift listet allein hier 46 begangene Taten auf – bis zu seiner Inhaftierung im August 2019.

Kinderpornos in der Wohnung

Zu den Vorwürfen selbst werde sich der Angeklagte nur unter Ausschluss der Öffentlichkeit äußern, kündigte sein Verteidiger Reinhard Holstein-Sander an und stellte den Antrag, hinter verschlossenen Türen weiter zu verhandeln. Die Jugendschutzkammer unter Vorsitz von Richter Jörg Weber-Schmitz beschloss aber, dass lediglich während der Aussage des Angeklagten und – falls die Kinder vernommen werden müssten – die Öffentlichkeit ausgeschlossen werde. Einen generellen Ausschluss halte man „nicht für angezeigt“.

Urteil erst im März

Für die schwersten dem Angeklagten vorgeworfenen Taten – schwerer sexueller Missbrauch von Kindern und Vergewaltigung – sieht das Gesetz eine Gefängnisstrafe von 2 bis zu 15 Jahren vor. Für das Verfahren sind insgesamt sieben Verhandlungstage angesetzt, das Urteil ist für den 20. März vorgesehen.

Am 9. August letzten Jahres hatte sich die ältere Tochter ihrer Mutter anvertraut, die sofort die Polizei verständigte. Bei einer noch am selben Tag durchgeführten Durchsuchung der Wohnung des Angeklagten wurden auch 745 Dateien mit kinderpornografischen Inhalten gefunden. Laut Anklage hätte er solche Videos auch genutzt, „um den Töchtern zu zeigen, was sie zu tun hätten“.