Hagen/Bielefeld. Ein Kind starb, erlitt Qualen. Erst gab es nur eine Bewährungsstrafe. Nun wurde der Fall erneut in Hagen verhandelt. Die Handschellen klickten.

So unterschiedlich können im selben Fall zwei Urteile ausfallen: Ein Vater (36) aus Bielefeld, der im November 2015 zwei Babys so schwer misshandelt hatte, dass eines verstarb, war zunächst vom Landgericht Bielefeld zu 15 Monaten Haft, ausgesetzt zur Bewährung, verurteilt worden. Vom Schwurgericht Hagen hingegen wurde der Vater gestern für acht Jahre hinter Gitter geschickt.

Der Angeklagte hatte im November 2015 nach Konsum von Drogen gegen fünf Uhr morgens seine drei Monate alten Zwillinge gleichzeitig aus ihrem Gitterbett gehoben. Dabei fielen ihm die Säuglinge gleich zweimal aus dem Arm auf den Boden und prallten mit ihrem Köpfchen zusammen. Der Vater trat auf sie ein und legte sich, ohne sich um sie zu kümmern, ins Bett: „Kinder haben um diese Zeit nicht zu schreien.“ Die Folgen: Mehrere Knochenbrüche im Rücken, an zwei Stellen geborstene Schädel und schwere Hineinblutungen.

Richter in Bielefeld sahen nur Fahrlässigkeit

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Eines der beiden Babys war nach den Misshandlungen verstorben. Hatten die Bielefelder Richter noch auf „fahrlässige Körperverletzung“ entschieden, befanden die Hagener Richter den Angeklagten wegen Körperverletzung mit Todesfolge und Misshandlung von Schutzbefohlenen für schuldig.

Die Vorsitzende Richterin sprach von einem „durchgängigen Martyrium der beiden Säuglinge.“ Wörtlich: „Ein Baby wird in der Regel wie ein rohes Ei behandelt. Aber das man hilflosen Lebewesen derartige Gewalt antut, ist mit Fahrlässigkeit nicht mehr zu erklären.“Der Bundesgerichtshof hatte 2017 das Bielefelder Urteil aufgehoben und den Fall zur erneuten Verhandlung nach Hagen verwiesen. Nach der Urteilsbegründung wurde der Verurteilte, der sich bisher auf freiem Fuß befand, noch direkt im Gerichtssaal verhaftet.