Hagen. Die Stadt fordert vom Reiterverein Hagen, dass er das Gelände am Höing bis 31. Dezember verlassen soll. Ein Rechtsstreit scheint unausweichlich.
Der Streit zwischen dem Reiterverein Hagen und der Stadt steht vor einer weiteren Eskalationsstufe. Wie Ordnungsdezernent Thomas Huyeng der WP bestätigt, denke der Verein offenbar nicht daran, die Kündigung des Pachtvertrages zum 31. Dezember zu akzeptieren und das Gelände auf dem Höing bis zum Ende dieses Jahres zu räumen. „Die Reiter haben anwaltlich kundgetan, dass sie das Gelände nicht verlassen werden.“
Die Stadt hat postwendend reagiert und den Verein nun ihrerseits beim Landgericht auf Räumung des Geländes sowie Zahlung von Rückständen aus dem Vertragsverhältnis verklagt. Außerdem will die Stadt vor Gericht durchsetzen, dass der Verein einem Sachverständigen, der im Zuge der Räumung des Areals den Wert der dort befindlichen Immobilien ermitteln soll, Zutritt gewährt. Bislang verweigere der Verein dem Mann den Zugang, so Huyeng.
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Verein will sich zu Vorwürfen nicht äußern
Weder Vereinsvertreter noch der Anwalt wollten auf Anfrage der WP Stellung zu den Vorwürfen bzw. der neuen Entwicklung beziehen. Allerdings hatte die Jugendwartin noch im Mai die Absicht des Vorstandes, das Gelände erst dann zu verlassen, wenn die Stadt eine zufriedenstellende Entschädigung für die Gebäude überwiesen habe, bekräftigt. Der Verein, der einst zu den Vorzeigeadressen im deutschen Reitsport gehörte, hatte im November 2017 angekündigt, das Gelände auf dem Höing über den Weg des Heimfalls (siehe Box) verlassen zu wollen.
Vorausgegangen war ein erbitterter Streit zwischen dem Vorstand und der Stadtverwaltung bzw. dem Veterinäramt.
Schon Anfang 2015 hatte der Reiterverein für Schlagzeilen gesorgt, als er sieben Kindern die Mitgliedschaft und damit die Teilnahme am Voltigierunterricht kündigte. Viele Politiker werteten das als Verstoß gegen das Prinzip der Gemeinnützigkeit und wollten den Verein schon damals vom Gelände auf dem Höing, das sich in städtischem Besitz befindet, verbannen. Durch Vermittlung eines Anwalts wurde seinerzeit ein Kompromiss gefunden.
Erbpachtvertrag gekündigt
Verein steht eine Entschädigung zu
Ein Heimfall ist im deutschen Erbbaurecht ausdrücklich geregelt und bedeutet die Rückübertragung von Erbbaurechten auf den Grundstückseigentümer (in diesem Fall die Stadt Hagen) vor Ablauf der Erbbauzeit.
Tatsächlich steht dem Verein eine Entschädigung für die von ihm errichteten und gepflegten Gebäude zu, über deren Höhe ein Gutachter befinden soll.
Doch in der Folgezeit soll den städtischen Veterinären der Zutritt zu den Stallungen verwehrt worden sein , so dass sie einen Schlüsseldienst und
sogar die Polizei zu Hilfe rufen mussten, um ihrem gesetzlich verankerten Zutrittsrecht Geltung zu verschaffen. Bei den Kontrollen wurden laut Stadtverwaltung Schimmel, zu wenig Streu in den Boxen und kranke Pferde dokumentiert. Der Verein dagegen wertete das Vorgehen des Veterinäramtes als ungerechtfertigte Schikane, eine Unterschriftenliste zum Erhalt des Vereins sollen nach Auskunft der Jugendwartin 550 Bürger unterzeichnet haben.
Die Auseinandersetzung gipfelte in der Kündigung des Erbpachtvertrages durch die Stadt zum 31. Dezember 2018. Sollten die Reiter dem tatsächlich nicht nachkommen, droht offenbar tatsächlich ein Showdown vor Gericht. Ordnungsdezernent Huyeng hofft zwar, dass der Streit noch eine friedliche Lösung findet: „Die Reiter müssen doch mal zur Vernunft kommen.“ Doch derzeit deutet alles auf ein juristisches Finale hin.